Selbständig tätige Lehrer (Dozenten), die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigungen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Umfasst ein und dieselbe Tätigkeit eines Selbständigen sowohl lehrende als auch sonstige Aspekte, so liegt Versicherungspflicht aufgrund der Dozententätigkeit nur vor, wenn die lehrende Tätigkeit überwiegt.
Zur Feststellung der Versicherungspflicht ist eine genaue Kenntnis der Sachlage und eine Prüfung des Einzelfalles notwendig. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, um die Frage der Versicherungspflicht verbindlich zu klären.
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