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Rentenversicherungspflicht

von Alberto16.07.2008 | 15:26
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo nochmals, ich komme nochmals zurueck auf meine Frage im Juni wegen meiner Rentenversicherungspflicht in D ja oder nein. Der Experte Michael hatte mir darauf geantwortet, doch leider habe ich immer noch nichts von meiner Rentenstelle in FH gehoert. Meine Frage war auch, ob ich mich dann freiwillig versichern KANN (also auch die Moeglichkeit habe, nicht die staatl. Vorsorge zu waehlen) oder zwingend zahlen MUSS. So langsam wird die Wartezeit zu lange (seit Januar) und anscheinend gab es ja aehnliche Faelle. Ich muss endlich wissen, ob ich eine private Versicherung abschliessen kann/sollte, die Zeiten fehlen mir nachher!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Über die Frage, ob in Deutschland für die Beschäftigung Versicherungspflicht besteht oder nicht, entscheidet die Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, können für die Beurteilung dieser Frage irgendeine gesetzliche Krankenkasse aussuchen. Es muss sich dabei nicht um die Krankenkasse handeln, bei der sie zuletzt versichert waren.

Es stellt sich die Frage, ob ein Fall der Entsendung vorliegt oder nicht. Dies geht aus der Anfrage nicht hervor.

Falls ja, dann würde ggf. Versicherungspflicht nach den englischen Rechtsvorschriften bestehen. Dies ist mit dem Formblatt E 101 nachzuweisen.

Falls nein, dann würde Versicherungspflicht in Deutschland bestehen. Nachdem der Arbeitgeber keinen Sitz in Deutschland hat, gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (einschließlich der Arbeitgeberanteile) zahlt. Er hat dann gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf den vom Arbeitgeber zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.

11 Antworten

Unbekanntam 16.07.2008 | 17:19
Hallo Aberto rufen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter an und fragen Sie nach wie lange es noch dauert. Sie können hier im Forum zwar auch Ihren Unmut äußern, aber das bringt Sie keinen Millimeter weiter.
Albertoam 16.07.2008 | 18:04
Hallo, ich denke, Unmut zu empfinden ist normal, wenn ich seit Januar warte und nie Rueckmeldung jeglicher Art erhalten habe. Ich habe bereits mehr als 5 Mal nachgefragt und war auch schon 2 Mal persoenlich dort. Wenn in der freien Wirtschaft so gearbeitet wuerde, na dann prost! Wenn etwas nicht stimmt, darf ja sicher Kritik geaussert werden, vor allem, da es ja angeblich (sehr)aehnliche Faelle gibt.
Unbekanntam 16.07.2008 | 18:26
Hallo Alberto, natürlich dürfen Sie Ihre Kritiik äußern - auch hier im Forum. Wollte Ihnen nur sagen, dass es nichts bringt, wenn Sie das hier im Forum machen. Dadurch wird Ihre Bearbeitung nicht schneller. Übringes: Solche Sachen gibt es auch in der freien Wirtschaft. Viel Spaß, wenn Sie mal einen private BU geltend machen wollen. Teilweise zwei Jahre dauert es! Rufen Sie am Besten morgen nochmal an. Sollte es sich nichts ergeben, lassen Sie sich mit dem Vorgesetzten verbinden.
Evchenam 16.07.2008 | 18:56
Hallo Alberto, ich habe mir Ihren Eintrag aus Juni noch ein mal durchgelesen und auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung einige Infos gefunden: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11806/SharedDo… Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass über die Rentenversicherungspflicht die Krankenkasse als zuständige Beitragseinzugsstelle zu entscheiden hat und nicht die Rentenversicherung (was meinen Sie eigentlich mit Rentenstelle FH?). Sie haben geschrieben, dass Ihnen die Krankenkasse bereits mitgeteilt hat, dass Sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Haben Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung von der Krankenkasse erhalten? Wenn nein, würd ich dort noch mal nachhaken. Was mich noch interessieren würde: Was hat Ihnen denn die Rentenstelle erzählt, nachdem Sie sogar zweimal persönlich dort vorgesprochen haben? Da muß doch irgendeine Aussage gekommen sein.
Albertoam 16.07.2008 | 19:57
Hallo, danke fuer Ihre Antwort. FH stand fuer Friedrichshafen, dort wo der Antrag bearbeitet wird. Zur Krankenkasse: ich war bei der AOK in Friedrichshafen bis zum 1.6.08, habe dann zur privaten Halleschen gewechselt. Bei der AOK lief es so, dass mein Arbeitgeber kein Konto aufmachen konnte, da keinen Sitz in Deutschland, also zahlte ich alles und er gab es mir intern zurueck. so, wie von einem anderen Experten fuer einen aehnlichen Fall beschrieben. Was die Antworten der Sachbearbeiterinnen anbelangt, gebe ich Ihnen nur einen kleinen Auszug: "vielleicht waere eine Betriebsrente noch interessant fuer sie" (ohne Kommentar), "So einen Fall hatten wir noch nie" (legitim, doch seit nun 7 Monaten). "Wurde nach Hamburg zur LVA geschickt, die wissen auch nicht, was zu tun ist".... Das ist wirklich ein Armutszeugnis, wie soll ich, wenn der Bescheid mal durch ist, sicher sein, dass die Entscheidung richtig ist???
Evchenam 17.07.2008 | 07:27
Hallo Alberto, haben Sie sich den Link angesehen, den ich herausgesucht habe? Dort steht m.E. doch eindeutig Ihr Fall beschrieben und dass in diesem Fall Ihre (gesetzliche) Krankenkasse über die Versicherungspflicht in der Rente zu entscheiden hat. Sogar wenn Ihr Arbeitgeber keinen Sitz in Deutschland hat... Ich verstehe daher überhaupt nicht das Problem, dass für Sie kein 'Konto' eingerichtet werden kann. Die Agentur für Arbeit erteilt Ihnen eine Betriebsnummer,darüber kann alles abgewickelt werden. Vielleicht drucken Sie das einfach mal aus und legen es bei der Krankenkasse vor. Sie schreiben, dass sie mittlerweile bei einer privaten Krankenkasse versichert sind? Wieso können Sie sich privat versichern? Überschreiten Sie mit Ihrem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze oder hat die AOK festgestellt, dass sie sich aufgrund Ihrer Tätigkeit nicht gesetzlich krankenversichern können? Sollte dies der Fall sein, spricht m.E. einiges dafür, dass Sie auch nicht rentenversicherungspflichtig sind. Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, dass sieben Monate eine lange Zeit ist, um einen Bescheid zu erhalten, aber zur Verteidigung der Mitarbeiter der Rentenversicherung möchte ich sagen, dass dies kein alltäglicher Fall ist und eigentlich in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen fällt. Ich weiß auch nicht, ob es wirklich so viele ähnliche Fälle gibt, wie Sie geschrieben haben.
Knut Rassmussenam 17.07.2008 | 10:58
Und es ist auch kein seltener Fall. Es gibt zwar einige Peronengruppen (Transportgewerbe), bei denen es nicht so klar zu beantworten ist. Hier aber gilt: Eine Beschäftigung IN der BRD unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der BRD (Ausnahme Entsendung = wenn von Beginn festehend auf 12 Monat befristet und kein anderer Arbeitnehmer dadurch ersetzt). Somit muß der ausländische Arbeitgeber die Beiträge zahlen, andernfalls gelten die Abs. 1 und 4 des § 28m SGB IV! Machen Sie einfach Druck bei der AOK.
Rosannaam 17.07.2008 | 10:26
Hallo Alberto, @Michael hat Ihnen doch im Juni geantwortet und einen Tipp gegeben (Betriebsnummer vergeben lassen und Beiträge zur RV selbst an die KK entrichten). Da Sie wohl als Arbeitnehmer beschäftigt sind (auch wenn der Sitz des Betriebes in GB ist), sind Sie nach den von @Michael genannten Bestimmungen versicherungsPFLICHTIG bis zur Beitragsbemessungsgrenze und können aus der deutschen gesetzlichen RV NICHT SO EINFACH AUSSTEIGEN! Da Sie von der DRV immer noch keine "gescheite" Antwort erhalten haben, wenden Sie sich doch mal SCHRIFTLICH an den Vorgesetzten oder an die Geschäftsführung DRV Baden-Württemberg DIREKT in STUTTGART (wenn Sie bei der früheren LVA versichert waren). Schildern Sie Ihren Fall möglichst sachlich und PRÄZISE und bitten unter Hinweis auf die lange Bearbeitungsdauer von 7 Monaten um eine umgehende Antwort. Spätestens dann müßten Sie von der DRV auch eine sachliche Auskunft erhalten. Es gibt schließlich bei der DRV eine Grundsatzabteilung, letztendlich müßte der Sachbearbeiter bei dieser eine Entscheidung erhalten. Noch etwas: Ihr Fall ist für die SB der DRV mit Sicherheit ein Einzelfall und nicht so einfach zu beantworten. Auf die DRV Nord in Hamburg wurde vermutlich deshalb verwiesen, weil diese Verbindungsanstalt zu GB ist! Von dort hätten Sie aber auch eine Antwort erhalten können/müssen, denn dort wird häufiger über Versicherungspflicht in GB oder Deutschland bei einem britischen Arbeitgeber entschieden als hier bei einer süddt. DRV! MfG Rosanna.
Michael1971am 17.07.2008 | 10:41
Hallo, hab´ gerade eine neues Detail gelesen, dass so aus Ihren bisherigen Angaben nicht ersichtlich war. Wenn ich Sie recht verstehe, waren Sie bis 31.05.2008 freiwillig gesetzlich versichert und die AOK hat den Beitragseinzug direkt über Sie für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung übernommen? Dann liegt ja bereits eine Entscheidung über die RV-Pflicht durch die Beitragseinzugstelle vor. Ihr Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ändert hieran nichts. Auch muß weiterhin eine gesetzliche Krankenkasse den Beitragseinzug für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung übernehmen. Ihre Status als privat Krankenversicherter hat damit überhaupt nichts zu tun. Sie sollten sich also an Ihre bisherige AOK wenden und dort Druck machen. Die müssen entweder weiterhin ihre Aufgabe als Beitragseinzugstelle wahrnehmen oder Ihnen zumindest mitteilen, welche gesetzliche Kasse künftig zuständig ist.
Ulfam 17.07.2008 | 10:41
Erhalten Sie Ihren Lohn aus England? haben Sie einen sog. "Telearbeitsplatz"? Also normalerweise ist das SGB IV hier maßgebend. Hinsichtlich Geltungsbereich zur Sozialversicherung in Deutschland. Sie zahlen Ihre Steuern doch sicher auch in GB oder? Sie erarbeiten Ihren Lohn zwar auf "Deustchem Boden" erhalten diesen aber aus GB. Somit unterliegen Sie m.M. nach dem dortigen Sozialversicherungsrecht. Das scheint jedoch echt komplizierter zu sein, als ich angenommen habe ;-))) Mfg Ulf
Albertoam 17.07.2008 | 13:44
Hallo, vielen Dank fuer Ihre Muehe. Ich habe soeben die Sachbearbeiterin angerufen und sie hat wohl auch ins Forum geschaut :-) und mir die gleichen Antworten gegeben...dannmuss ich wohl bei der AOK nochmals "nerven". Fragt sich nur, weshalb die mir nie was davon gesagt haben als ich dort versichert war, denn fuer die AOK stellte sich ja das gleiche Problem....auf jden Fall, allen herzlichen Dank, ansonsten waere es wohl nochmals winter und wieder Sommer geworden :-)
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