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Experten-Antwort

Rentenversicherungspflicht als Pflegeperson

von Michael W08.08.2024 | 12:06
177 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau bezieht Pflegeleistungen von der gesetzlichen. Unfallversicherung und bekommt daher keine Leistung von der Krankenkasse. Für mich wurde die Rentenversüicherungspflicht als Pflegeperson festgestellt. Soweit, so gut. Nun verlangt meine Krankenkasse aber den Pflegeeinsatz, bei dem geprüft werden soll, ob ich sie ordnungsgemäss pflege. Von der Bestätigung über en durchgeführten Pflegeeinsatz würde die Rentenversicherungspflicht abhängen. Für mich ist das nicht nachvollziehbar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael, 

 

Beiträge aufgrund einer nichterwerbsmäßigen Pflegetätigkeit werden gezahlt, wenn 

 

1. Eine Pflegeperson mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt wird und

2. die Pflege mindestens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage ausgeübt wird und 

3. keine Beschäftigung mit mehr als 30 Stunden in der Woche ausgeübt wird. 

 

Inwieweit der zweite Punkt überprüft wird, liegt im Ermessen der entsprechenden Pflegekasse. Unsere Experten können lediglich auf den Hintergrund dieser Überprüfungen hinweisen. 

Sollten Sie Fragen bzgl. der Art oder Durchführung dieser Überprüfung haben, wenden Sie diese bitte an die entsprechende Pflegekasse. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Ihr Expertenteam 

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3 Antworten

KKam 08.08.2024 | 12:23
Dann klären Die das mit der Pflegekasse. Das ist doch keine Entscheidung der Rentenversicherung!
Mondkindam 08.08.2024 | 13:06
Das ist völlig normal, das jährlich oder auch manchmal halbjährlich jemand von einem Pflegedienst vorbeikommen muss damit weiterhin Pflegeleistungen gezahlt werden und hat mit der Beitragszahlung eigentlich nur indirekt zu tun.
.am 08.08.2024 | 21:15
Halbjährlich bei PG 2 und 3, vierteljährlich bei PG 4 & 5. Dabei wird nicht neu begutachtet, sondern es wird nur geprüft, ob die Pflege gesichert ist. Diese Termine vereinbart man z. B. mit einem beliebigen Pflegestützpunkt. Das steht aber auch alles in dem Pflegegutachten 😉
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