Hallo Michael,
Beiträge aufgrund einer nichterwerbsmäßigen Pflegetätigkeit werden gezahlt, wenn
1. Eine Pflegeperson mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt wird und
2. die Pflege mindestens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage ausgeübt wird und
3. keine Beschäftigung mit mehr als 30 Stunden in der Woche ausgeübt wird.
Inwieweit der zweite Punkt überprüft wird, liegt im Ermessen der entsprechenden Pflegekasse. Unsere Experten können lediglich auf den Hintergrund dieser Überprüfungen hinweisen.
Sollten Sie Fragen bzgl. der Art oder Durchführung dieser Überprüfung haben, wenden Sie diese bitte an die entsprechende Pflegekasse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam