Hallo Feldermann,
soweit Ihre Dozententätigkeit nicht als abhängige Beschäftigung zu bewerten ist, käme hier die Versicherungspflicht als selbständig tätiger Lehrer/Erzieher nach § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI in Frage. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie im Zusammenhang mit dieser (Dozenten-)Tätigkeit regelmäßig keinen Arbeitnehmer beschäftigen und die Einkünfte aus der Tätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze (400 € monatlich) übersteigen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. in der Broschüre "Selbständig - wie die Rentenversicherung Sie schützt" unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbst_C3_A4ndig__wie__rv__sch_C3_BCtzt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbständig_wie_rv_schützt oder in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers.