Hallo Stephan Leugner,
wenn in dieser neuen Tätigkeit die Verdienstgrenze von 556,- Euro monatlich überschritten wird, tritt automatisch Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ein, eine Befreiung ist hier nicht möglich. Sollte diese Beschäftigung wie zuvor im Rahmen eines Minijobs ausgeübt werden und die Unterbrechung hat weniger als 2 Monate angedauert, bleibt die Versicherungsfreiheit weiterhin bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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