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Experten-Antwort

Rentenversicherungspflicht eines Beamten mit Nebenbeschäftigung

von Stephan Leugner29.07.2025 | 14:55
269 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, ein Beamter reduziert seine dienstliche Tätigkeit auf 25 Stunden und nimmt für etwa vier Jahre eine Nebentätigkeit als Angestellter im Umfang von 16 Wochenstunden auf. Zuvor war er bereits einige Jahre beim selben Arbeitgeber als Minijobber beschäftigt und hat die Befreiung von den Arbeitnehmer-Beiträgen zur RV beantragt. Wie verhält es sich nun bei der ausgeweiteten Nebentätigkeit mit der Rentenversicherungspflicht? Besteht weiterhin die Möglichkeit zur Befreiung? Vielen Dank und freundliche Grüße Stephan Leugner

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2025 | 07:41

Hallo Stephan Leugner,

 

wenn in dieser neuen Tätigkeit die Verdienstgrenze von 556,- Euro monatlich überschritten wird, tritt automatisch Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ein, eine Befreiung ist hier nicht möglich. Sollte diese Beschäftigung wie zuvor im Rahmen eines Minijobs ausgeübt werden und die Unterbrechung hat weniger als 2 Monate angedauert, bleibt die Versicherungsfreiheit weiterhin bestehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Lea100 am 29.07.2025 | 15:15
Vom Beamtenrecht her darf er wahrscheinlich nur 8 Wochenstunden als Angestellter arbeiten (egal wie hoch die Teilzeitstunden als Beamter sind). Somit bleibt nur der Minijob.
Soam 29.07.2025 | 15:21
Rentenversicherung musst Du zahlen. . Wenn Du PKV bist keine zusätzliche Kranken und Pflege versicherung.
Astraam 30.07.2025 | 07:00
Die Befreiung verliert ihre Wirkung, wenn die Voraussetzungen für einen Minijob nicht mehr vorliegen bzw. wenn der Minijob beendet wird. Nimmt man danach bei demselben Arbeitgeber wieder einen Minijob auf gilt der Befreiungsantrag weiter. Es sei denn dazwischen lag eine Lücke min. zwei Monaten.
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