Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenversicherungspflicht Existenzgründer

von Miesepeter04.11.2009 | 13:04
1179 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin seit letztem Monat selbständig. Ich stelle Modeschmuck und Deko aus Holz her, zusätzlich arbeite ich noch als Goldschmied für bislang einen Auftraggeber. Ich bin aber auf der Suche nach einem zusätzlichen Auftraggeber. Ich erhalte zudem den Gründungszuschuß der Arbeitsagentur für Arbeit, für nächsten sechs Monate. Kann ich mich für die nächsten drei Jahre befreien lassen? Oder habe ich nur die Möglichkeit mich für den halben Regelbeitrag zu entscheiden? Vielen Dank im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Miesepeter,

zunächst einmal sind Sie verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger innerhalb von 3 Monaten die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit für einen Auftraggeber mitzuteilen. Dann kann eine Prüfung erfolgen, ob Sie in dieser Tätigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen. Sofern Sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und solange Sie mindestens 5/6 des Gesamteinkommens von einem Auftraggeber beziehen, wird vermutlich Versicherungspflicht vorliegen. Diesbezüglich können Sie innerhalb der 3-Monatsfrist einen Antrag auf Befreiung - befristet auf maximal 3 Jahre - stellen. Im Falle einer Befreiung sollte ggf. auch an den Verlust des evtl. vorhandenen Schutzes wegen Erwerbsminderung gedacht werden.

In Ihrem Fall ist ein Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung anzuraten.

1 Antworten

B´sonam 04.11.2009 | 13:54
Sobald sie einen weiteren Auftraggeber haben (und nicht mindestens 5/6 der Gesamteinnahmen von einem der beiden erhalten) fällt die Versicherungspflicht weg.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026