Hallo Karim,
bei versicherungspflichtigen Selbständigen ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ein steuerrechtlicher Gewinn i.H.v. 450 Euro monatlich. Liegt der Gewinn unter 450 Euro ist für diese Zeit eine Versicherungsfreiheit gegeben.
Ansonsten sind grundsätzlich 18,9 % vom Gewinn als Beitrag zu zahlen. Alternativ gibt es für die ersten drei Kalenderjahre den sogenannten halben Regelbeitrag (261,29 Euro).
Eine entsprechende Stundengrenze gibt es nicht.
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