Die von Ihnen gestellten Frage kann nicht ohne Weiteres beantwortet werden, weil für die Beurteilung der Abgrenzung zwischen einer selbständigen Tätigkeit und einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten sind. Auch auf Grund der von Ihnen nur angerissenen Sachverhalts ist keine Aussage möglich. Zur Klärung empfehlen wir Ihnen, bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, ein sog. Statusfeststellungsverfahren durchführen zu lassen. Die Entscheidung ist dann für alle Zweige der Sozialversicherung rechtsverbindlich.
Link zur Deutschen Rentenversicherung Bund: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12284/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Vor_20der_20Rente/statusfeststellung__node.html__nnn=true