Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie von Ihnen gestellten Frage kann nicht ohne Weiteres beantwortet werden, weil für die Beurteilung der Abgrenzung zwischen einer selbständigen Tätigkeit und einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten sind. Auch auf Grund der von Ihnen nur angerissenen Sachverhalts ist keine Aussage möglich. Zur Klärung empfehlen wir Ihnen, bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, ein sog. Statusfeststellungsverfahren durchführen zu lassen. Die Entscheidung ist dann für alle Zweige der Sozialversicherung rechtsverbindlich.
Link zur Deutschen Rentenversicherung Bund: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12284/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Vor_20der_20Rente/statusfeststellung__node.html__nnn=true
Sie haben recht, solange im Gesellschaftervertrag keine Änderung eingetreten ist, kann die Clearingsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund keine rechtsverbindliche Statusfeststellung treffen. Im Einzelfall kann sie jedoch gutachterlich tätig werden. Haben Sie Verständnis, dass in der von Ihnen geschilderten Fallgestaltung hier keine fachliche Einschätzung möglich ist, die ihrem Anspruch auf Rechtssicherheit genügen kann.
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