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Rentenversicherungspflicht für "Trainer "

von Jolly16.03.2008 | 13:32
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2 Antworten

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Hallo, bin als Lerntrainerin verpflichtet Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten. Jedoch ist Lerntraining nur ein Teil meines Berufes; ich führe ein Lernstudio und zu meinen Tätigkeiten gehört neben dem Erteilen von Unterricht auch das Führen von Beratungsgesprächen, Halten von Vorträgen und Durchführen von Fantasiereisen. Das sind ja nun keine Trainertätigkeiten, oder ? Muss ich trotzdem für alle Einnahmen Rentenversicherungsbeiträge entrichten? Vielen Dank, Jolly

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Clearingstelle ist hier der falsche Ansprechpartner, da alle Beteiligte wohl vom Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit ausgehen.

Für Ihre Tätigkeit liegt bei Erfüllung der Voraussetzungen als SELBSTÄNDIGER Versicherungspflicht vor, wenn die Tätigkeit als Lehrtrainerin ihre Selbständigkeit insgesamt prägt. Sollte diese nur einen kleineren Teil der Selbständigkeit ausmachen, tritt Versicherungspflicht nicht ein.

Sollte dennoch Versicherungspflicht bestehen, sind Beiträge bei einer einkommensgerechten Beitragszahlung für alle Einkünfte aus dieser Tätigkeit zu zahlen. Davon wäre nur dann eine Ausnahme zu machen sein, wenn es sich um eigenständige und von der versicherungspflichtigen Tätigkeit unabhängige Einkünfte handelt (im Fachterminus: also keine betriebliche und organisatorische Einheit besteht).

1 Antworten

no nameam 17.03.2008 | 09:39
Ob man für einen Teil einer selbstständigen Tätigkeit Beiträge zahlen kann, ist mir nicht bekannt; allein mein Bauchgefühl sagt nein, dafür sind die RV-Beiträge komplett zu zahlen. Wenn Sie sich genausowenig wie ich auf mein Bauchgefühl verlassen wollen ;-) , können Sie die Klärung Ihrer Versicherungspflicht bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen oder dort nachfragen.
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