Hallo DozentinXXX,
grundsätzlich sind selbständige Lehrer/ Dozenten versicherungspflichtig. Sie sollten auf jeden Fall den Antrag V0023 Frageborgen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätige stellen.
Versicherungsfrei wären sie in folgenden Fällen:
Nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen.
Selbständige Lehrer sind nur so lange selbst versicherungspflichtig, wie sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer (auch Auszubildende) beschäftigen.
Üben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nur geringfügig aus, wären Sie auch versicherungsfrei.
Beachten Sie, wenn Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten, dass Sie im festgestellten Restleistungsvermögen (über 3 und unter 6 Stunden) Ihre Beschäftigung und Ihre selbstständige Tätigkeit ausüben und sich an die Hinzuverdienstgrenzen halten. Ansonsten wird eine Einkommensanrechnung durchgeführt. Dies müssen Sie dem Rentenversicherungsträger melden,
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung