Hallo Britta,
die Frage, ob und in wie weit Sie sich von einer möglicherweise bestehenden Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können ist relativ komplex und hängt von verschiedenen Kriterien ab. Sie kann daher hier auch nicht abschließend behandelt werden.
Es kommt zunächst einmal darauf an, ob Sie in dieser Tätigkeit überhaupt der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dies wäre unter anderem der Fall, wenn Sie ausschließlich auf ärztliche Anordnung tätig sind und keine eigenen Diagnosen erstellen. Des weiteren, wenn Sie zum Beispiel nur für einen Auftraggeber, oder überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind und selbst keinen Arbeitnehmer mit mehr als geringfügigem Arbeitsentgelt beschäftigen.
Sollte eine Versicherungspflicht bestehen, wäre dann zu prüfen, ob eine Befreiung von dieser möglich ist.
Diese kann unter anderem für die Dauer von 3 Jahren nach der erstmaligen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder auch unter bestimmten Voraussetzungen nach Vollendung des 58.Lebensjahres ausgesprochen werden.
Bei der Antragstellung müssen auch Fristen eingehalten werden. Grundsätzlich ist ein Antrag auf Befreiung von einer Versicherungspflicht als Selbständige/r in der gesetzlichen Rentenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht zu stellen.
Ob in Ihrem Falle nun eine Befreiung von einer Versicherungsplicht als Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung in Frage kommt, hängt zunächst einmal von Ihrem aktuellen Versicherungsstatus in der gesetzlichen Rentenversicherung ab und auch gegebenenfalls der Einhaltung relevanter Fristen.
Wir empfehlen daher, Ihre spezielle Situation in einem individuellen Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung zu klären, dass Sie bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren können.
Hier kann dann zum einen die rechtliche Situation genau geklärt werden und gleichzeitig eine für Sie optimale Lösung was eine mögliche Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung betrifft, gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam