Die Kindererziehungszeiten sind bei der RV zu beantragen. Das wird meist im Zuge des Kontenklärungsverfahren gemacht. Sollten Sie die Kinder auch auf den Vater übertragen wollen, müssen Sie ein übereinstimmende Erklärung abgeben, das geht aber nur 2 Monate rückwirkend. Am besten eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.