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Experten-Antwort

Rentenversicherungspflicht wegen Kindererziehung

von Pille22.08.2011 | 23:21
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1 Antworten

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Guten Tag! Ich habe da eine wahrscheinlich ganz banale Frage: Wir haben gerade unser zweites Kind bekommen. Aus einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung entnehme ich, dass für mich eine Versicherungspflicht besteht, obwohl ich zurzeit arbeitslos bin. Das würde bedeuten, dass dennoch für die Zeit der Kindererziehung in meine Rente investiert wird - nur geht für mich nicht aus dem Schreiben hervor, was ich dafür machen muss oder unter welchen Umständen diese Zahlungen stattfinden. Muss ich einen Antrag stellen? Oder kann ich davon ausgehen, dass der Versicherungsträger mich automatisch als versicherungspflichtig einstuft (da ja auch das Schreiben von ihm kommt) und die Zahlungen vom Bund einfordert? In dem Schreiben ist von einer gemeinsamen Erklärung" die Rede, sollten mein Mann und ich die Vers.Pflicht unter uns aufteilen wollen, was unter den gegebenen Umständen aber nicht der Fall ist. Vielen Dank für die Antworten! Mit freundlichen Grüßen Pille

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Kindererziehungszeiten sind bei der RV zu beantragen. Das wird meist im Zuge des Kontenklärungsverfahren gemacht. Sollten Sie die Kinder auch auf den Vater übertragen wollen, müssen Sie ein übereinstimmende Erklärung abgeben, das geht aber nur 2 Monate rückwirkend. Am besten eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.

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