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Experten-Antwort

Rentenversicherungsverlauf

von Kalle09.10.2025 | 22:36
217 Ansichten
6 Antworten
Ich habe von 2010 bis 2016, jeweils vom 01.01.bis 31.12., eine nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter im Sportbereich, auf Honorarbasis, ausgeübt. Jahreshonorar max. 820 €. Frage: wirkt sich diese Tätigkeit positiv auf die Rentenversicherung aus? Also findet sich im Versicherungslauf wieder?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2025 | 05:25

Mit Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter haben Sie mit einem Jahreshonorar von max. 820 € den Freibetrag von damals 2.100 € bzw. 2.400 € (2010-2016) nicht überschritten. Somit waren Ihre Vergütungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Da keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt wurden, zählt diese Zeit nicht als rentenrechtliche Zeit und kann somit auch nicht Bestandteil Ihres Versicherungsverlaufs sein.

5 Antworten

Schadeam 10.10.2025 | 04:54
Nein
Ottoam 10.10.2025 | 04:55
Haben Sie dabei Rentenbeiträge bezahlt? Falls nein, dann nicht.
Schadeam 10.10.2025 | 06:47
Otto schrieb

Haben Sie dabei Rentenbeiträge bezahlt? Falls nein, dann nicht.

Wer zahlt denn aus dem Übungsleiterfreibetrag Beiträge? Macht kein Mensch…. Wieder mal eine Antwort die komplett an der Praxis vorbeigeht.
Kalleam 10.10.2025 | 08:46
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Trotzdem noch eine Zusatzfrage: Ich habe von 2018 bis 2023 einen sogenannten Minijob ausgeübt. Auch neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit. Bei diesem habe ich ebenfalls keine Rentenversicherungsbeiträge geleistet (Brutto gleich Netto). Doch diese Zeit wurde anteilig, zwar nur minimal, aber im Versicherungslauf berücksichtigt. Wo liegt der Unterschied zu beiden Tätigkeiten bzw. warum wird die eine Tätigkeit berücksichtigt, die andere aber nicht?
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