Guten Morgen,
wer als Rentner die Regelaltersgrenze erreicht hat und Angehörige pflegt, kann seine Rente erhöhen, indem er sich für eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent anstelle einer Altersvollrente entscheidet. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beitäge für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen. Wer einen Angehörigen pflegt und nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente von 99 Prozent bezieht, wird automatisch wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Spätestens wenn die Pflege endet, sollte aber wieder die volle Altersrente beantragt werden.