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Experten-Antwort

Rentenversicherunsgbeiträge für pflegende Rentner

von Hans07.09.2020 | 15:54
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6 Antworten

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Hallo, wenn ein Rentner (hat Regelaltersrente erreicht)seine pflegebedürftige Ehefrau pflegt, kann die Pflegekasse für ihn Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Er müsste aber von der vollen Rente in die z.B. 99%-Teilrente wechseln. Geht sowas überhaupt, also ein Wechsel von der vollen Rente in die Teilrente, obwohl die Regelaltersrente schon erreicht wurde und man Vollrente bekam? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wer als Rentner die Regelaltersgrenze erreicht hat und Angehörige pflegt, kann seine Rente erhöhen, indem er sich für eine Teilrente in Höhe von 99 Prozent anstelle einer Altersvollrente entscheidet. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beitäge für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen. Wer einen Angehörigen pflegt und nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente von 99 Prozent bezieht, wird automatisch wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Spätestens wenn die Pflege endet, sollte aber wieder die volle Altersrente beantragt werden.

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5 Antworten

KSCam 07.09.2020 | 17:51
Einfache Antwort: ja das geht
W°lfgangam 07.09.2020 | 20:34
Ergänzend: der Wechsel in die Teilaltersrente (hier nur 99%-Rente erforderlich) wirkt aber erst ab Folgemonat. Sofern das (formlos) bei der DRV beantragt wird, sollte der Teilrentenbescheid dann umgehend der Pflegekasse vorgelegt werden. Bei 'nur' Pflegegrad 2 + Vollpflege, kann es ggf. bis zu Jahren dauern, eh sich das positiv auf die Altersrente auswirkt. Und nicht vergessen: falls die Pflegetätigkeit beendet wird, formlos bei der DRV wieder die Vollrente zu beantragen - es gibt hier keinen Automatismus. Gruß w.
Interessentam 08.09.2020 | 01:12
Wieso geht das nur bei einer Teilrente?
An Interessentam 08.09.2020 | 05:16
Hallo, wenn ein Rentner (hat Regelaltersrente erreicht)seine pflegebedürftige Ehefrau pflegt, kann die Pflegekasse für ihn Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Er müsste aber von der vollen Rente in die z.B. 99%-Teilrente wechseln. Geht sowas überhaupt, also ein Wechsel von der vollen Rente in die Teilrente, obwohl die Regelaltersrente schon erreicht wurde und man Vollrente bekam? Danke.
Wieso geht das nur bei einer Teilrente?
Weil der Gesetzgeber das so vorsieht.
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