Hallo Michael,
anders als bei Arbeitsentgelt wird die Steuer bei der Rente nicht direkt einbehalten. Der Rentenversicherungsträger meldet dem Finanzamt lediglich, dass Sie eine Rente beziehen. Sie müssen diese Rente dann selbst in der Einkommenssteuererklärung angeben und ggf. Steuer nachzahlen. Genauere Auskünfte dazu können wir als Rentenversicherung jedoch nicht geben.