Im Antrag auf Vorschusszahlung ist ausdrücklich vorgesehen, dass in der im Original eingereichten Sterbeurkunde, der Hinterbliebene (Witwe) bezeichnet ist. Hatte der Verstorbene eine Vollmacht an den „Unbekannten / Sohn“ erteilt? Wie kann der „Unbekannte / Sohn“ Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen haben? Viele Unklarheiten, welche wir hier nicht lösen können! Eventuell handelt es sich hier um einen Betrugsfall?! Die Witwe soll sich zur Klärung bitte umgehend, an den für die Witwenrente zuständigen Rententräger wenden. Hier können dann eventuelle Nachforschungen bezüglich des Antrages erfolgen.