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Experten-Antwort

Rentenvorschusszahlung nicht an die Witwe getätigt

von Petra Walther26.02.2016 | 09:54
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Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag auf sogenannten Witwenrentenvorschuss wurde von einer unbekannten Person (wohl der Sohn) ausgefüllt und unterschrieben. Die Vorschusszahlung wurde durch die Deutsche Post auf das Konto des Verstorbenen getätigt. Die vorschussberechtigte Witwe (getrenntlebend und unterhaltsberechtigt) hat keinen Zugriff auf das entsprechende Konto. Das Geld wurde wohl zwischenzeitlich auch abgehoben und steht nicht mehr zur Verfügung. Die Witwe hat Rentenantrag gestellt und diese um die Vorschusszahlung (die sie nie erhalten hat) gekürzt ausgezahlt bekommen. Meine Frage: Wer muss hier tätig werden, um den Vorschuss zurückzuerhalten. Wer wurde hier betrogen ? Die Witwe, die den Vorschussantrag nicht gestellt hat oder die auszahlende Stelle, die einem flaschen Antrag gefolgt ist ? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Petra Walther

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Antrag auf Vorschusszahlung ist ausdrücklich vorgesehen, dass in der im Original eingereichten Sterbeurkunde, der Hinterbliebene (Witwe) bezeichnet ist. Hatte der Verstorbene eine Vollmacht an den „Unbekannten / Sohn“ erteilt? Wie kann der „Unbekannte / Sohn“ Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen haben? Viele Unklarheiten, welche wir hier nicht lösen können! Eventuell handelt es sich hier um einen Betrugsfall?! Die Witwe soll sich zur Klärung bitte umgehend, an den für die Witwenrente zuständigen Rententräger wenden. Hier können dann eventuelle Nachforschungen bezüglich des Antrages erfolgen.

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9 Antworten

Die Farbe Schwarzam 26.02.2016 | 11:12
Die Frage ist ja, "Wie kommt die unbekannte Person an das Geld, OHNE eine Vollmacht zu besitzen?" Das macht der Rentenservice nicht. Sie können mal bei der Rentenversicherung -am besten schriftlich und mit Vollmacht- erfragen, wo die Vorschusszahlung verblieben ist mit Schilderung des Falls.
Schießl Konradam 26.02.2016 | 11:48
Es ist doch davon auszugehen, der Sohn hat Vollmacht und abgehoben. In solchen Fällen ist es zwingend geboten sofort bei der Bank-bevor weiter verfügt wird- die Vollmacht streichen zu lassen, hierzu sind die Erben des Verstorbenen berechtigt. Natürlich wurde vermutlich die Unterschrift auf dem Formular für die RV. gefälscht, dies hat die Rentenstelle gerichtlich zu verfolgen. MfG.
Petra Waltheram 26.02.2016 | 14:09
Vielen Dank für Ihre Antworten. Die Witwe hatte keinen Kontakt mehr zu dem Verstorbenen, der in der im Haushalt der Familie des Sohnes wohnt. Dieser ist wohl auch Erbe und besaß alle Vollmachten. Der Rentenservice hat uns eine Kopie des Antrages auf Auszahlung zugeleitet. Dort ist angekreuzt, dass das Geld auf das bisherige Konto überwiesen werden soll, auf das auch die Rente ging. Wer unterschrieben hat, ist nicht erkennbar. Die Zahlstelle hat bei der Bank Antrag auf Rückzahlung gestellt. Das Konto wurde aber mittlerweile aufgelöst. Mir ist nur nicht klar, ob die Witwe oder die RV tätig werden muss. Denn meines Erachtens hat die Zahlstelle sich hinters Licht führen lassen und müsste tätig werden. Die Rente steht der Witwe zu. Danke Petra Walther
Die Farbe Schwarzam 26.02.2016 | 14:31
Tätig werden muss in erster Linie die RV. Dazu - wie gesagt - empfehle ich ein Schriftstück an die RV mit der Bitte um Nachforschung über den Verbleib und ggf. Rückforderung vom "Sohn".
Schießl Konradam 26.02.2016 | 15:06
Es liegt doch auf der Hand, der Sohn hatte zu Lebzeiten Vollmacht, diese galt auch noch-da ohne Widerspruch der Witwe- noch gültig war. Vermutlich ist der Sohn Universalerbe, trotzdem steht der Witwe die Vorschusszahlung zu und fällt nicht unter das Erbe. MfG.
W*lfgangam 26.02.2016 | 17:28
..."Das Gesetz kennt den umgangssprachlichen Begriff des Universalerbens nicht" http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/erbrecht/univ… > Petra Walther: Denn meines Erachtens hat die Zahlstelle sich hinters Licht führen lassen und müsste tätig werden. Die hat nur nach den vorliegenden Unterlagen/Vollmachten (richtig) gehandelt. Dürfte vielleicht eher ein BGB-Fall nach § 812 'Ungerechtfertigte Bereicherung' sein mit entsprechenden Rückforderungsrechten unmittelbar gegen den Sohn. Die DVR dürfte hier außen vor sein, da die Zahlung bereits an einen 'Berechtigten/Bevollmächtigten' geleistet worden ist - ob die sich wirklich dahinterklemmt, ein Versuch ist es wert ...zur Not wird Anzeige wegen Betrugs zu erstatten und eine gerichtliche Klärung herbeizuführen sein! ...der § 812 BGB scheint mir vielleicht eher geeignet, die Zahlung wieder zu erlangen – wozu gibt es Anwälte ;-) Gruß w.
William 26.02.2016 | 20:18
Das Sterbevierteljahr für die ersten drei Monate nach dem Tode des verstorbenen Versicherten gehört zur Witwenrente oder Witwerrente. Es steht also nur einer Witwe beziehungsweise einem Witwer zu. Für andere Personen besteht ein solcher Anspruch nicht. Das steht auf der Internetseite der DRV,ich würde einen Anwalt einschalten,erstaunlich das die Bank das Geld so ausgezahlt hat. Bekommen Sie denn jetzt Ihre Witwen Rente. Weiterhin viel Kraft u.Stärke
Schießl Konradam 27.02.2016 | 10:50
Bin mir sicher, durch den Vorfall ist sichergestellt, dass die nach dem Vierteljahr einsetzende Witwenrente auch auf das Konto der Witwenrente überwiesen wird, da hat ja der Sohn keinen Zugriff. MfG.
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