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Experten-Antwort

Rentenvorsorge bei Erwerbsminderung

von Micha02.03.2022 | 22:21
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6 Antworten

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Welche staatlich geförderten Rentenvorsorgeverträge sind für „Frührentner, Erwerbsminderung“ geeignet? Riester, RüRup, Vermögenswirksame Leistungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha,

ob man als Erwerbsminderungsrenter förderberechtigt ist, hängt davon ab, ob man vor dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente bereits unmittelbar förderberechtigt war (z.B. als versicherungspflichtig Beschäftigter), oder nicht.

Rentenbezieher, die vor dem Rentenbezug bereits förderberechtigt waren, bleiben dies auch als Erwerbsminderungsrentner.

Wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen, gehört man nicht zum Kreis der unmittelbar Förderberechtigten.

Ein konkretes Vorsorgeprodukt können wir Ihnen hier leider nicht empfehlen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Geldentwertungam 02.03.2022 | 22:32
Die Frage ist einfach zu beantworten: Gar keine.
Michaam 02.03.2022 | 22:51
Das war auch das Ergebnis meiner Recherche. Allerdings konnte ich das nicht glauben. Weshalb sollte ein EM, wegen Unfall oder Krankheit, keine staatliche Förderung erhalten? Er erhält ja keine Altersrente? Wieso sollte er durch Unfall oder Krankheit noch den Nachteil erhalten aus der staatlich Förderung fallen?
Bandaiam 02.03.2022 | 23:04
Ich persönlich habe mich für die Riesterrente entschieden. Anfangs waren EM-Rentner noch ausgeschlossen, was dann glücklicherweise geändert wurde. Allerdings bin ich auch Riester-Sparer der ersten Stunde, ob die Konditionen heute noch so ergiebig sind, vermag ich nicht zu sagen, aber die staatliche Förderung ist bei entsprechender Einzahlung auf jeden Fall drin.
Berndam 03.03.2022 | 09:06
Wie ist das mit der Riester Zulage bei einer Arbeitsmarktrente?
-am 03.03.2022 | 10:33
Hallo Bernd, maßgebend ist der Rentenanspruch (und nicht das sozialmedizinisch festgestellte Leistungsvermögen). Wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt - auch aufgrund von verschlossenem Arbeitsmarkt - , kann eine Förderberechtigung bestehen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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