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Rentenvorsorge bei Selbstständigkeit

von Tatjana6205.02.2015 | 17:00
793 Ansichten
2 Antworten
Ich war bisher immer angestellt und mache mich jetzt mit 52 Jahren selbstständig. Wie läuft es mit der Rentenversicherung weiter? Bleiben meine "erarbeiteten" Ansprüche bestehen? Welche Weiterführung der Rentenvorsorge wird empfohlen?

2 Antworten

=//=am 05.02.2015 | 17:14
Wenn Sie vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von 5 Jahren Beitragszeiten erfüllt haben (dürfte wegen Schulausbildungszeiten evtl. knapp werden) und Sie in Ihrer Versicherungsbiographie ab 01.01.1984 keine Lücken haben, können Sie freiwillige Beiträge zahlen, um die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten. Ist dies nicht der Fall (keine 5 Jahre vor 1984 und/oder Lücken), sollten Sie aber PFLICHTbeiträge aus der selbständigen Tätigkeit zahlen. Mit freiwilligen Beiträgen ist nur eine spätere Rentenerhöhung zu erreichen, aber keine Anwartschaftserhaltung für die EM-Rente. Es gehen Ihnen aber die bisher eingezahlten Beiträge natürlich nicht verloren. Sie werden bei der Altersrente berücksichtigt. Lassen Sie sich unbedingt bei der zuständigen DRV oder einer der Servicestellen/Auskunfts- und Beratungsstellen individuell und persönlich beraten. Nichts ist schlimmer, als evtl. den EM-Schutz zu verlieren, weil man sich nicht beraten lassen hat!
KSCam 06.02.2015 | 15:31
Sie schreiben nicht welcher Art die Selbständigkeit ist, es könnte also auch sein, dass Sie als Selbständige versicherungspflichtig sind. So gesehen hilft Ihnen nur eine individuelle Beratung weiter. Auf jedes wenn und aber kann man im Forum nicht eingehen, v.a. wenn die bekannten Daten derart kärglich sind.
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