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Experten-Antwort

Rentenwert falsch

von Willi03.01.2025 | 08:43
289 Ansichten
7 Antworten
Guten Morgen zusammen, in meinem Rentenbescheid (rückwirkende EM Rente ab 12 / 23) wurde ab Juli 2024 nicht der korrekte Rentenwert in Höhe von Euro 39.42 herangezogen, sondern der alte Rentenwert in Höhe von Euro 37.60. Auch für meine 1. Rentenzahlung für Dez 24 liegt der falsche Rentenwert zugrunde. Fragen: 1. Widerspruchsfrist verstrichen, aber dies müsste doch trotzdem korrigiert werden? 2. Oder gibt es hierfür einen Grund, den mir die DRV Experten nennen können? 3. Der Rentenbescheid wird doch nicht manuell erstellt, wie können sich solche Fehler einschleichen? 4. Auch für die Nachzahlung ab 07/24 sollte doch der korrekte Rentenwert verwendet werden? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.01.2025 | 10:50

Hallo Willi,

eine Erklärung habe ich leider nicht. Eigentlich wird maschinell der korrekte aktuelle Rentenwert verwendet. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen und um Überprüfung bitten. Dabei ist es unerheblich, dass die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

William 03.01.2025 | 08:45
Korrektur : Rentenwert ab Juli 24 beträgt Euro 39.32 (Tippfehler in meiner obigen Frage)
Mondkindam 03.01.2025 | 09:11
Kann rein technisch gar nicht sein. Selbst wenn Ihre Rente aufgrund eines Feststellungsbescheides der nicht mehr zurückgenommen werden kann, mit fehlerhaft anerkannten Zeiten berechnet wird und eine Aussparung erfolgt, steht in der Anlage Berechnung der Rente der neue Rentenwert aber mit der Anmerkung dass der bisherige Zahlbetrag höher ist.
Rente am 03.01.2025 | 09:29
Lesen Sie nochmal in Ruhe den Bescheid Rufen Sie die Nummer auf dem Bescheid an und lassen es sich erklären. Falls sich dadurch das Problem nicht löst, stellen Sie einen Überprüfungsantrag.
Königam 03.01.2025 | 10:10
Willi schrieb

Vielen Dank für Ihre Antwort

Das wäre auch meine Vermutung gewesen, aber leider ist dies nicht der Fall

Sie dürften einer der Fälle sein, die ihren Bescheid nicht verstehen. Bevor Sie unnötig Widerspruch einlegen, sollten Sie einen individuellen Beratungstermin vereinbaren. Dort kann man Ihnen dann alles unter Zugriff auf Ihre Unterlagen erläutern.
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