Hallo Willi,
eine Erklärung habe ich leider nicht. Eigentlich wird maschinell der korrekte aktuelle Rentenwert verwendet. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen und um Überprüfung bitten. Dabei ist es unerheblich, dass die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Kann rein technisch gar nicht sein. Selbst wenn Ihre Rente aufgrund eines Feststellungsbescheides der nicht mehr zurückgenommen werden kann, mit fehlerhaft anerkannten Zeiten berechnet wird und eine Aussparung erfolgt, steht in der Anlage Berechnung der Rente der neue Rentenwert aber mit der Anmerkung dass der bisherige Zahlbetrag höher ist.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Das wäre auch meine Vermutung gewesen, aber leider ist dies nicht der Fall
Hallo Willi,
eine Erklärung habe ich leider nicht. Eigentlich wird maschinell der korrekte aktuelle Rentenwert verwendet. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen und um Überprüfung bitten. Dabei ist es unerheblich, dass die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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