Guten Tag,
zusätzlich zur regulären jährlichen Rentenanpassung (Höhe steht noch nicht fest) erhalten bestimmte Rentenbezieher ab dem 01.07.2024 aufgrund der Regelungen des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes einen weiteren einmaligen prozentualen Aufschlag auf Ihre Rente.
Ziel des Gesetzes ist jedoch nicht ein Inflationsausgleich sondern die Übertragung der positiven Auswirkungen der seit 2014 für Neurentner erweiterten Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung auch auf Bestandsrentner und Folgerenten.
Je nach Sachverhalt beträgt die Erhöhung 4,5 oder 7,5 Prozent.
Ob Sie zu dem Personenkreis gehören welcher unter diese gesetzliche Regelung fällt klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
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