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Experten-Antwort

Rentenwirksamkeit eines Berufsgrundbildungsjahres BGJ (10.1977-7.1978)

von DMSch23.01.2020 | 18:34
211 Ansichten
2 Antworten

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Kann sich das absolvierte BGJ für mich (Jahrgang 1959) auf die Höhe der Rente auswirken? Es wurde damals als berufsvorbereitende Maßnahmen vom Arbeitsamt gefördert. Vom Arbeitsamt wurde ein Ausbildungsentgelt bezahlt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.01.2020 | 08:39

Hallo DMSch,

ob die Zeit als Fachschulausbildung bzw. berufsvorbereitende Maßnahme zu werten ist, kann von hier aus nicht eindeutig beurteilt werden.

Senden Sie sämtliche Unterlagen, die Sie über den beschriebenen Sachverhalt besitzen, an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Ergebnis können Sie dann in Ihrem Versicherungsverlauf nachlesen.

1 Antworten

W°lfgangam 23.01.2020 | 20:39
Hallo DMSch, kann. Damit ist noch nichts über positiv/negativ gesagt :-) Da hier verschiedene rentenrechtlichen im selben Zeitraum zusammen treffen (Anrechnungszeit (AZ) Arbeitslosigkeit, AZ Schule - neben Sozialleistungsbezug, ggf. Pflichtbeitragszeit aus AFG-Leistungen und ggf. Pflichtbeitragszeit für berufliche Ausbildung), gibt das ein Gemenge an diversen Vergleichsbrechungen mit Folgewirkungen auf weitere Berechnungen/Bewertungen von anderen betroffenen Zeiten. MW ist die DRV dazu übergegangen, den für Sie günstigsten Fall der An(Nichtan)rechnung zu ermitteln - nachdem in Vorjahr(zehnt)en diese Konstellation mal pauschal im Rentenkonto drin war, dann zuletzt grundsätzlich rausgenommen worden ist. Gruß w.
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