Hallo Ina,
wie von Lisa dargelegt, erfolgt in der Krankenversicherung die Rückkehr zur paritätischen Beitragstragung des Zusatzbeitrages. Da dieser derzeit im Schnitt bei 1,0 % liegt, ändert sich für die Auszahlung der Rente im Jahr 2019 kaum etwas. Wie Schlaubi und Kaiser bereits etwas forsch darlegten, ist der Verwaltungsaufwand bezüglich einer solch großen Gesetzesänderung enorm. Die aufgelaufenen Beträge ab Januar 2019 werden Ihnen allerdings rückwirkend erstattet, sobald eine Bescheiderteilung möglich ist.
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