Hallo Frau S.,
ob eine Rente im Voraus oder mit Ablauf des Monats im Nachhinein gezahlt wird, ist vom erstmaligen Rentenbeginn einer durchgehend gezahlten Rente abhängig. Bei einem Rentenbeginn vor dem 1.4.2004 wird die Rente weiterhin im Voraus gezahlt, ansonsten mit Ablauf des Monats rückwirkend.