Hallo seppl,
die Rentenzahlungen für beide Renten (Altersrente und Witwenrente) enden mit Ablauf des Todesmonats, hier mit Ablauf des Monats Oktober.
Einen Anspruch auf das sogenannte Sterbequartal von 3 Monaten hat nur der überlebende rechtmäßige Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes. Da Ihr Vater bereits verstorben ist und Witwenrente bezogen wurde, besteht kein weiterer Anspruch. Andere Familienangehörige haben darauf keinen Anspruch.
Kinder wären bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres zum Bezug einer Waisenrenten berechtigt, wenn sie sich in Schul-/Berufsausbildung oder Studium befinden würden.