Das Verfahren zum Versorgungsausgleich wurde durch dirk und Rosanna bereits sehr verständlich dargestellt.
Miteinbezogen werden in dieses Verfahren auch insbesondere Betriebsrenten.
Danke M,
da habe ich Käse geschrieben und mit Äpfeln verglichen.
Der Denkfehler hat sich da bei mir beim Umrechnen von DM in Euro eingeschlichen.
Entschuldigung.
Selbstverständlich nehmen auch die im Versorgungsausgleich festgestellten zu übertragenden Rentenanwartschaften an den Rentenanpassungen teil.
Durch eine Rentenanpassung an sich haben sich auch noch nie die Entgeltpunkte als Ausdruck des erworbenen Rentenniveaus verändert.
Also: in der Kurzformel "Entgeltpunkte X aktueller Rentenwert = Rentenbetrag" sind die Entgeltpunkte das statische Element und der aktuelle Rentenwert die dynamische Größe.
Übrigens: Seit dem 01.07.2007 beträgt der aktuelle Rentenwert 26,27 Euro. Zum 01.07.1987 hätte er 18,50 Euro betragen, wenn es da schon einen aktuellen Rentenwert gegeben hätte. Daraus lässt sich schließen, dass sich die Rentenanwartschaften allgemein in Währung ausgedrückt in den letzten 20 Jahren nahezu verdoppelt haben. Obwohl die Entgeltpunkte die gleichen geblieben sind. Der Zeitabstand von 20 Jahren beschreibt in etwa eine Rentenbezugsdauer.
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