Hallo Pia,
bei einer Scheidung prüft das Familiengericht, ob ein Versorgungsausgleich stattfindet. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften/Ansprüche für Rente, Betriebsrente, Pensionen usw. so aufgeteilt, dass jeder Ehepartner den gleichen Betrag zur Verfügung hat. Es kommt daher zu einer Gutschrift (Bonus) oder einem Abschlag (Malus) bei der späteren Rente. Diese Gutschrift bzw. der Abschlag gelten dann ab Rentenbeginn. Wenn also z.B. der Exmann der Besserverdienende während der Ehezeit war, wird von seiner Rente ein Teil abgezogen und der Exfrau gutgeschrieben. Wenn die Exfrau dann Rente wegen Erwerbsminderung oder Alters bekommt, ist darin die Gutschrift enthalten. Dem Exmann wird ab seinem Rentenbeginn dieser Betrag abgezogen.
Die Übertragung von Bonus bzw. Malus erfolgt bereits bei der Scheidung und ist dann schon in den darauffolgenden Renteninformationen und Rentenauskünften enthalten.
Ob darüber hinaus Unterhalt o.ä. Ansprüche vereinbart sind/waren, kann in diesem Forum nicht geklärt werden.
Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.