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Experten-Antwort

Rentenzahlung an Exfrau

von Pia20.03.2025 | 15:09
357 Ansichten
2 Antworten
Muss der Exmann als Rentner seiner Exfrau etwas von seiner Rente abgeben obwohl Diese eine Arbeitsunfähigkeitsrente bezieht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.03.2025 | 15:38

Hallo Pia,

bei einer Scheidung prüft das Familiengericht, ob ein Versorgungsausgleich stattfindet. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften/Ansprüche für Rente, Betriebsrente, Pensionen usw. so aufgeteilt, dass jeder Ehepartner den gleichen Betrag zur Verfügung hat. Es kommt daher zu einer Gutschrift (Bonus) oder einem Abschlag (Malus) bei der späteren Rente. Diese Gutschrift bzw. der Abschlag gelten dann ab Rentenbeginn. Wenn also z.B. der Exmann der Besserverdienende während der Ehezeit war, wird von seiner Rente ein Teil abgezogen und der Exfrau gutgeschrieben. Wenn die Exfrau dann Rente wegen Erwerbsminderung oder Alters bekommt, ist darin die Gutschrift enthalten. Dem Exmann wird ab seinem Rentenbeginn dieser Betrag abgezogen. 

 

Die Übertragung von Bonus bzw. Malus erfolgt bereits bei der Scheidung und ist dann schon in den darauffolgenden Renteninformationen und Rentenauskünften enthalten.

 

Ob darüber hinaus Unterhalt o.ä. Ansprüche vereinbart sind/waren, kann in diesem Forum nicht geklärt werden.

 

Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Fdam 20.03.2025 | 18:39
Na freilich, für gescheiterte Ehen zahlt man unter Umständen teuer Geld, Rentenpunkte. Egal ob der Ex selbst genug hat oder später sogar viel mehr. Wird beim Versorgungsausgleich mal Zeit für eine Bedürftigkeitsprüfung.
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