Sie haben nicht erwähnt, ob Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist den Ausführungen von "sebi" nichts hinzuzufügen. Andernfalls käme eine Altersrente für langjährig Versicherte zu einem früheren Zeitpunkt in Betracht. Zu weiteren Einzelheiten sollten Sie sich ggf. mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.