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Experten-Antwort

Rentenzahlung im Sterbemonat

von Stutzer06.10.2010 | 20:31
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5 Antworten

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Die Rente wird ja nicht mehr monatlich vorschüssig, sondern monatlich nachschüssig bzw. am Monatsende gezahlt. Ändert sich dadurch auch die Zahlung der letzten Rente im Sterbemonat bzw. entfällt diese dann am Monatsende?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stutzer,

auch im Sterbemonat steht die monatliche Rentenzahlung noch in der bisherigen Höhe zu.

Die Rente entfällt weder noch wird sie nur anteilig für die Tage vor dem Tod gezahlt.

Es ist somit keine Änderung eingetreten.

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4 Antworten

oder soam 06.10.2010 | 20:38
Nein, trotz aller zynischer Einsparungen der vergangenen Zeit ist das nicht der Fall! Die Rente steht dem Versicherten auch im Sterbemonat zu - egal ob der Tod am 1., am 31. oder dazwischen eintritt. Ggf. erfolgt die Auszahlung eben posthum (zu Gunsten der Erben oder eines evtl. Hinterbliebenen).
-_-am 07.10.2010 | 03:44
Bei monatlichen nachschüssigen Zahlungen erfolgt bei Tod des Berechtigten ggf. noch nach dem Todestag die Zahlung der Rente. Ist die Rente auf das bisherige Empfängerkonto bei einem Geldinstitut überwiesen worden, ist der Anspruch der Erben gegenüber dem Rentenversicherungsträger erfüllt. Nach Absatz 5 hat eine Zahlung der Rente für den Sterbemonat auf das bisherige Empfängerkonto für den Rentenversicherungsträger befreiende Wirkung gegenüber den Erben. Hiermit soll den Erfordernissen einer Massenverwaltung Rechnung getragen werden. Es wird den Rentenversicherungsträgern bzw. der in ihrem Auftrag tätigen Deutsche Post AG nicht zugemutet, vor Auszahlung der Rente für den Sterbemonat immer erst die Erben ermitteln zu müssen. In den typischen Fällen ist dies auch nicht mit Nachteilen für die Erben verbunden, da diese im Erbfall regelmäßig Zugriff auf das bisherige Empfängerkonto haben. Beispiel: Fälligkeit der Rente für 05/2004 am Freitag, 28.05.2004 Tod des Versicherten am 14.05.2004 Die Rente für den Monat 05/2004 wird noch auf das Konto des Versicherten ausgezahlt.
-_-am 07.10.2010 | 03:48
Nach § 118 Abs. 5 SGB VI hat eine Zahlung der Rente für den Sterbemonat auf das bisherige Empfängerkonto für den Rentenversicherungsträger befreiende Wirkung gegenüber den Erben. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__118.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
oder soam 07.10.2010 | 14:10
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Das Beispiel ist ganz schön gemein, da es die nachschüssige Rente erst seit dem 01.04.2004 gibt hat der arme Mensch max. 6 Wochen etwas von der Rente gehabt - und die zweite Zahlung noch nicht mal selbst erhalten!
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