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Experten-Antwort

Rentenzahlung im Sterbemonat?

von Michelle Meininger29.08.2011 | 10:19
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam! Mein Vater ist am 12.August verstorben. Wird für den Monat August noch die volle Rente ausgezahlt? Oder endet die Rentenzahlung exakt am Sterbetag? Über Antowrt würde ich mich sehr freuen! LG

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rente wird bis zum Ablauf des Sterbemonats gezahlt (ich schließe mich dem Beitrag von --//-- an).

Hinsichtlich des Zeitpunktes, wann die Versichertenrente für den Monat August auf dem Bankkonto gebucht wurde bzw. gebucht wird, schließe ich mich dem Beitrag von "Jupp" an.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Stimmt - vielen Dank für den Hinweis!

Sämtliche Rentenzahlungen aufgrund eines erstmaligen Rentenbeginns ab dem 01.04.(!)2004 werden "nachschüssig" gleistet, d.h. die Buchung auf dem Bankkonto erfolgt am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Kalendermonats.

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5 Antworten

mabuseam 29.08.2011 | 10:23
Hallo, die Rente wird tagegenau ausgerechnet. Sie bekommen keinen Cent mehr. Die RV zieht sogar per Lastschrift zuviel bezahlte Rente wieder ein, wenn sie zu spät vom Tod erfahren haben sollte...
--//--am 29.08.2011 | 10:22
Die Rente wird bei einem Todesfall IMMER bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt. Falls Ihr Vater pflichtversichert in der KV/Pflegevers. war, werden auch die einbehaltenen Kranken- und Pflegevers. Beiträge ab Folgetag ( = 13.08.2011 ) zurückgerechnet/erstattet.
hegehosaam 29.08.2011 | 10:29
Unsinn!!! Sie wird bis zum Ende des Kalendermonats des Todes des Rentenberechtigten geleistet (102 Abs. 5 SGB VI).
Juppam 29.08.2011 | 11:46
Sie sollten nachsehen ob der Rentenbeginn vor dem 01.01.2004 oder danach war. War er vor dem 01.01.2004 wird die Rente schon am Anfang des Monats gezahlt, sprich Ende Juli/ Anfang August für den August. Dann würden Sie am Ende des Monats August die September Rente bekommen die sich der RV Träger zurückholt. Ist der Rentenbeginn ab 01.01.2004 erstmalig gewesen dann wird die Rente rückwirkend gezahlt, also hier Ende August kommt die August Rente somit hier keine Rückbuchung der Rente.
Maxam 29.08.2011 | 13:21
Die Umstellung auf die Auszahlung am Monatsende erfolgte zum 01.04.2004 und nicht zum 01.01.2004!
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