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Experten-Antwort

Rentenzahlung nach Spanien

von Beate Siebert05.04.2016 | 18:26
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8 Antworten

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Seit mein Ehemann 2008 in Rente ist, leben wir größtenteils in Spanien, seine Rente wird hierher überwiesen. Jetzt habe ich einen Bescheid bekommen, dass ich auch ab 01.07. meine Altersrente bekomme. Auf meine Anfrage, wie diese Abwicklung erfolgt, verweist man mich an den spanischen Versicherungsträger. Habe hier in Spanien noch nie gearbeitet und weiß garnicht, wer dies sein soll. Kann ich den Antrag nicht wie mein Mann seinerzeit in Deutschland stellen? Verliere ich meinen Rentenanspruch, wenn ich den Antrag nicht sofort stelle sondern warte, bis ich wieder in Deutschland bin? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße Beate Siebert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beate Siebert,

Sie haben von den anderen Usern schon viele hilfreiche Tipps bekommen, wie Sie den Antrag stellen können. Wichtig ist auch aus meiner Sicht vor allem die Einhaltung der Antragsfrist 30.09.2016, die Sie auch schriftlich (formlos) einhalten können. Für eine rechtzeitige Auszahlung der Rente sollten Sie sich aber lieber in den nächsten Wochen darum kümmern, da ja die Bearbeitung möglicherweise auch noch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

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7 Antworten

Batrixam 05.04.2016 | 18:58
Zitat von W*lfgang anzeigen
Nicht, wenn es sich bereits um die Regelaltersrente handelt. Dann gibt es die 3monatige Antragsfrist nur einmal. Bei späterer Antragstellung gilt Rentenbeginn = Monat der Antragstellung!
Batrixam 05.04.2016 | 18:56
Hallo Frau Siebert, ich vermute, Sie haben eher eine Rentenauskunft (KEIN Bescheid) erhalten, in der steht, dass Sie ab 01.07. die Rente erhalten könnten. Diese muss beantragt werden. Innerhalb der EU ist die Rente grundsätzlich über die gesetzliche Rentenversicherung des Wohnsitzlandes zu beantragen. Die Ansprechpartner in Spanien finden Sie in folgender Broschüre auf Seite 36: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Alternativ könnten Sie die Rente auch selbst beantragen und nach Deutschland schicken. Die Vordrucke können Sie sich aus dem Internet herunterladen. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Grundsätzlich muss der Antrag bis 30.09. gestellt werden, wenn die Rente zum 01.07. beginnen soll. MfG
W*lfgangam 05.04.2016 | 18:53
Hallo Beate Siebert, der Antrag wird üblicherweise dort gestellt, wo in der EU der dauernde Aufenthalt besteht. Natürlich können Sie auch bei einem besuchsweisen Aufenthalt hier den Antrag stellen - sollten sich nur rechtzeitig um einen Termin kümmern (1 - 3 Monate Vorlaufzeit). Frist ist der 30.09.2016, dann wird die Rente noch rückwirkend ab 01.07. nachgezahlt. Der Anspruch geht auch bei späterer Antragstellung nicht verloren, nachgezahlt wird allerdings nur für 3 Monate incl. des Antragsmonats. Gruß w.
KSCam 05.04.2016 | 18:58
In der EU ist es so geregelt, dass man die Rente dort beantragt wo man lebt. Also in Spanien dort wo man in Spanien Rentenanträge stellt. Das ist der "offizielle Weg" in der EU. Wenn das nicht klappt weil Sie es nicht wollen oder die spanischen Stellen "blöd machen", schreiben Sie doch einfach formlos an die DRV dass Sie ab 01.07.2016 in Rente wollen und man Ihnen die Formulare zusenden soll. Damit können Sie schonmal keine Fristen verpassen. Oder Sie wenden sich an ein deutsches Konsulat oder eine Botschaft....... Oder Sie vereinbaren anlässlich eines Besuches in D einen Termin bei einer Beratungsstelle der DRV....oder machen es über das Rathaus in D falls Sie dort noch gemeldet sind.....sofern Sie vor dem 01.07. in D sind. Sie sehen es gibt Mittel und Wege - im schlimmsten Fall schreibt man rechtzeitig einen Brief und die Fristen sind gewahrt....
Beate Siebertam 06.04.2016 | 18:42
Sehr geehrter Herr Batix, Ihnen und den anderen Experten vielen Dank für die Auskunft. Lasse mir jetzt die Formulare zusenden und schicke sie per Post an die DRV nach Düsseldorf. Habe nach der Kontenklärung in 12/2014 in 12/2015 eine Rentenauskunft mit Betrag bekommen und am 18.12.2015 einen BESCHEID - dies steht oben drüber. Ich dachte dieser Bescheid wäre die Ankündigung der Rente, ist es aber scheinbar nicht. Freundliche Grüße Beate Siebert
W*lfgangam 06.04.2016 | 20:26
Zitat von Beate Siebert anzeigen
Hallo Beate Siebert, das ist 'nur' ein sogenannter Feststellungsbescheid über die Anerkennung, Vormerkung, ggf. Ablehnung Ihrer Versicherungszeiten. Dieser Bescheid ist grundsätzlich für beide Seiten bindend, eine Hinterfragung dieser Zeiten findet seitens der DRV ohne Anlass nicht mehr statt - demzufolge müssen für diese Zeiten auch nicht erneut Unterlagen vorgelegt werden. Nach diesem Bescheid liegt die Rentenauskunft bei, die auf Basis dieser Zeiten die möglichen Rentenansprüche anzeigt und die aktuell zu erwartende Rente in max. 3 Fallgestaltungen. Im Abschnitt "Regelaltersrente" können Sie nachlesen, dass Sie die erforderliche Mindestversicherungszeit erfüllt haben/wann die Rente beginnt, in den anderen Rentenarten werden Sie wohl nicht die erforderlichen Mindestversicherungszeiten erfüllt haben. Die Rentenauskunft ist daher eine umfassende Information Ihrer Rentenmöglichkeiten, insbesondere für jüngere Jahrgänge - deuten müssen Sie das alles selbst. Inländisch gibt es dafür entsprechende Beratungsstellen. Für 'Vergessliche' wird etwa 3 Monate vor Erreichen der Regelaltersrente ein Hinweisschreiben verschickt, dass mit der Regelaltersgrenze ein Rentenanspruch besteht – dazu aber ein Antrag erforderlich ist. Gruß w.
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