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Experten-Antwort

Rentenzahlung nach Todesfall

von Impala28.04.2025 | 17:29
587 Ansichten
7 Antworten
Wenn ein Rentner am 1. des Monats stirbt erhält er dann die volle Rente dieses Monats?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2025 | 07:27

Guten Tag Impala,

wenn ein Rentenbezieher am Ersten eines Monats verstirbt, besteht für den Sterbemonat noch Anspruch auf die volle monatliche Rente.

Beispiel: Rentner verstirbt am 01.04.2025, dann wird grds. die Aprilrente noch komplett ausgezahlt, zum 01.05.2025 fällt die Rente weg.

 

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Einfacham 28.04.2025 | 17:56
Mumu schrieb

Stimmt das? Die volle Rente für den ganzen Monat? Warum denn das?

Frage Sie den Gesetzgeber. Der hat das so beschlossen.
Oh Mannam 28.04.2025 | 18:20
Der Rentner selber bekommt nach seinem Tode nichts mehr, nur seine Erben.🤦‍♂️
Naam 28.04.2025 | 18:36
Mumu schrieb

Stimmt das? Die volle Rente für den ganzen Monat? Warum denn das?

Weil in vollen Monaten gerechnet wird und der Monat erlebt wurde. Bei nachschüssiger Zahlung, und das sind mittlerweile nahezu fast alle, bekommt man die letzte Zahlung, wenn man schon tot ist 🤷
Schadeam 28.04.2025 | 20:03
Na schrieb

Weil in vollen Monaten gerechnet wird und der Monat erlebt wurde. Bei nachschüssiger Zahlung, und das sind mittlerweile nahezu fast alle, bekommt man die letzte Zahlung, wenn man schon tot ist 🤷

Man sollte somit am letzten Tag eines Monats am Nachmittag sterben, dann kann man seine letzte Rente morgens noch bei der Bank abheben und ausgeben. Und es ist so weil es so gesetzlich geregelt ist.
xxxxam 29.04.2025 | 07:41
Mumu schrieb

Stimmt das? Die volle Rente für den ganzen Monat? Warum denn das?

Auch Sterben kostet. Außerdem ist das der Ausgleich von Geburts-tag bis Monatsersten, da gibt es nämlich nichts, trotzdem man die Altersgrenze schon Tage oder Wochen vorher erreicht hat. ;-)
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