Hallo Schweiz,
es handelt sich um einen sog. Solorentenantrag.
Mit diesem Antrag wird ausschließlich eine Rente aus einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat beantragt.
Die Deutsche Rentenversicherung wird Ihren Antrag an den entsprechenden ausländischen Rentenversicherungsträger weiterleiten.
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Sie den Beginn der Altersrente vorziehen oder aufschieben. Sie sollten die Anmeldung etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters bzw. bei einem Vorbezug, vor dem gewünschten Rentenbeginn einreichen.
Sie können den Bezug der Altersrente:
→ frühestens ab dem 63. Lebensjahr (für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 ab dem
62. Lebensjahr) vorziehen und ein monatlicher Vorbezug ist möglich oder
→ um ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben, ein monatlicher Abruf vor Ablauf der maximalen
Aufschubdauer ist möglich.
Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus der Schweiz haben, kann rechtsverbindlich nur vom schweizerischen Versicherungsträger beurteilt werden. Damit Ihnen keine Nachteile durch eine verspätete Antragstellung entstehen, erkundigen Sie sich bitte frühzeitig nach dem möglichen Beginn Ihrer Rente aus der Schweiz. Selbstverständlich können Sie sich auch an die zuständigen deutschen Versicherungsträger wenden.
Für Ihre Fragen und Anträge im Verhältnis zur Schweiz sind in Deutschland folgende Versicherungsträger zuständig:
→ Deutsche Rentenversicherung Bund
Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund gezahlt,
wenden Sie sich bitte an die:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Telefon 030 865-0
E-Mail meinefrage@drv-bund.de
→ Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
→ Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige
Landesversicherungsanstalten) gezahlt, ist für Sie Ansprechpartner die:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Telefon 0721 825-0
E-Mail post@drv-bw.de
Internet www.deutsche-rentenversicherung-bw.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Teilen Sie der DRV kurz formlos mit dass Sie ab XX.XX.202X die AHV Rente beantragen wollen, da geben Sie die AHV Nummer und die IBAN an.
Dann leitet die DRV das Verfahren ein. Sollte es zu weiteren Rückfragen kommen, werden Sie dann sehen.
Ob bei einem CH Rentenaufschub tatsächlich eine Mitteilung nach dem Motto "ich könnte die CH Rente bekommen, will die aber um X Monate/Jahre aufschieben" notwendig ist müssten Sie eh mit den Kollegen der AHV klären.
Denn die sollten Ihnen ja auch mitteilen wie hoch die Rente mit 65 oder eben dann mit 66 wäre.......ohne Zahlen können Sie das nicht entscheiden.....
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