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Experten-Antwort

Rentenzahlung Schweiz

von Schweiz07.08.2025 | 05:34
300 Ansichten
4 Antworten
Folgende Fragen: ich habe vor ca. 20 Jahren in der Schweiz geabeitet und anschließend wieder hier in Deutschland. Ich möchte jetzt die Schweizer Rente über die DRV beantragen. Ich beziehe bereits seit Oktober 2023 deutsche Teilrente (langjährig versichert). Frage: Ihr Kollege hat damals bei der Beantragung der Teilrente mitgeteilt, dass ich dazu Formular A0011 ausfüllen muß. Hier steht aber im Kopf, "Dieses Formular ist nicht erforderlich, wenn auch aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Altersrente beantragt wird..." Frage: Wie ist der korrekte Weg (möglichst online)mit Formular A0011, oder geht es auch formlos? Frage 2: Wenn ich die Schweizer Rente aufschieben würde, ist dann ein Antrag auf Aufschub notwendig? In der Broschüre "Meine Zeit in der Schweiz..." Ausgabe 2018 steht auf Seite 16 oben, das dazu ein Antrag notwendig wäre. Muß ein solcher Antrag gestellt werden und ggf. wo? Mit der Bitte um eine Experten-Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.08.2025 | 07:19

Hallo Schweiz,
es handelt sich um einen sog. Solorentenantrag.
Mit diesem Antrag wird ausschließlich eine Rente aus einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat beantragt.
Die Deutsche Rentenversicherung wird Ihren Antrag an den entsprechenden ausländischen Rentenversicherungsträger weiterleiten.

Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Sie den Beginn der Altersrente vorziehen oder aufschieben. Sie sollten die Anmeldung etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters bzw. bei einem Vorbezug, vor dem gewünschten Rentenbeginn einreichen.

Sie können den Bezug der Altersrente: 
→ frühestens ab dem 63. Lebensjahr (für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 ab dem 
    62. Lebensjahr) vorziehen und ein monatlicher Vorbezug ist möglich oder
→ um ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben, ein monatlicher Abruf vor Ablauf der maximalen 
     Aufschubdauer ist möglich.

 

Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus der Schweiz haben, kann rechtsverbindlich nur vom schweizerischen Versicherungsträger beurteilt werden. Damit Ihnen keine Nachteile durch eine verspätete Antragstellung entstehen, erkundigen Sie sich bitte frühzeitig nach dem möglichen Beginn Ihrer Rente aus der Schweiz. Selbstverständlich können Sie sich auch an die zuständigen deutschen Versicherungsträger wenden. 
Für Ihre Fragen und Anträge im Verhältnis zur Schweiz sind in Deutschland folgende Versicherungsträger zuständig:

→ Deutsche Rentenversicherung Bund
    Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund gezahlt,   
    wenden Sie sich bitte an die:
    Deutsche Rentenversicherung Bund
    Telefon 030 865-0
    E-Mail meinefrage@drv-bund.de

→ Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

→ Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
    Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige  
    Landesversicherungsanstalten) gezahlt, ist für Sie Ansprechpartner die: 
    Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 
    Telefon 0721 825-0 
    E-Mail post@drv-bw.de 
    Internet www.deutsche-rentenversicherung-bw.de

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

3 Antworten

Mondkindam 07.08.2025 | 06:41
Ich weiß jetzt nicht ob es mit der Schweiz irgendwelche sonderregeln gibt, aber normalerweise läuft es so wenn Sie auch Zeiten im Ausland haben: Wenn Sie einen Antrag auf die deutsche Rente stellen und auch angegeben haben, dass Sie Zeiten im Ausland haben wird der Antrag ggfls. an den deutschen Rentenversicherungsträger weitergeleitet der Verbindungsstelle für das jeweilige Land ist. Dort wird dann im Rahmen der Antragsbearbeitung auch das Verfahren im anderen Land eingeleitet. Ein A0011 braucht es nur wenn Sie die ausländische Rente separat beantragen, weil z. B. der Rentenanspruch im Ausland eher besteht als in Deutschland oder weil Sie bei der Beantragung der deutschen Rente die ausländische Rente noch nicht wollten und sie erst später beantragen. Den Aufschub der ausländischen Rente können Sie mit einem einfachen Schreiben beantragen.
Der Praktiker antwortetam 07.08.2025 | 08:04
Teilen Sie der DRV kurz formlos mit dass Sie ab XX.XX.202X die AHV Rente beantragen wollen, da geben Sie die AHV Nummer und die IBAN an. Dann leitet die DRV das Verfahren ein. Sollte es zu weiteren Rückfragen kommen, werden Sie dann sehen. Ob bei einem CH Rentenaufschub tatsächlich eine Mitteilung nach dem Motto "ich könnte die CH Rente bekommen, will die aber um X Monate/Jahre aufschieben" notwendig ist müssten Sie eh mit den Kollegen der AHV klären. Denn die sollten Ihnen ja auch mitteilen wie hoch die Rente mit 65 oder eben dann mit 66 wäre.......ohne Zahlen können Sie das nicht entscheiden.....
Schadeam 07.08.2025 | 12:27
Der Praktiker antwortet schrieb

Teilen Sie der DRV kurz formlos mit dass Sie ab XX.XX.202X die AHV Rente beantragen wollen, da geben Sie die AHV Nummer und die IBAN an.

Dann leitet die DRV das Verfahren ein. Sollte es zu weiteren Rückfragen kommen, werden Sie dann sehen.

Ob bei einem CH Rentenaufschub tatsächlich eine Mitteilung nach dem Motto "ich könnte die CH Rente bekommen, will die aber um X Monate/Jahre aufschieben" notwendig ist müssten Sie eh mit den Kollegen der AHV klären.

Denn die sollten Ihnen ja auch mitteilen wie hoch die Rente mit 65 oder eben dann mit 66 wäre.......ohne Zahlen können Sie das nicht entscheiden.....

Bei dieser Frage führen wieder mal mehrere Wege nach Rom. Da gibt se nicht "eines ist richtig und das andere ist falsch" entweder formlos - das geht auch über die Online Dienste(auf DRV Homepage) und das Formular S8003. oder Sie nehmen halt trotzdem ( obwohl von den Bürokraten dafür nicht gedacht, grins) das A0011, das funktioniert in der Praxis auch weil dort eben auch alle Angaben abgefragt werden, die die AHV Kollegen brauchen. Dieses Formular ist sehr einfach gehalten und eigentlich ziemlich "idiotensicher". Und in beiden Varianten können Sie natürlich auch Bemerkungen zum Aufschub der Schweizer Rente machen.
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