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Experten-Antwort

Rentenzeitanrechnung in der Türkei

von irene cantez07.08.2010 | 16:36
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von 1970 bis 1987 in Deutschland gearbeitet. Seit dem lebe ich in der Türkei als Hausfrau versichert durch meinen türkischen Ehemann. Nun wird es hier Pflicht, dass jeder sich allein versichern muss. Meine Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt, die von mir in Deutschland geleisteten Zeiten, hier in der Türkei anrechnen zu lassen? Also das die Deutsche Rentenversicherung mit der Türkischen zusammengeführt werden könnte? MfG Irene Cantez

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo irene cantez,

leider ist es mir nicht möglich, diese Frage in Bezug auf das türkische Sozialversicherungsrecht zu beantworten. Hier sollten Sie sich direkt an Ihren türkischen Träger wenden.

Nachfolgend kann ich Ihnen jedoch noch einen Link zu einer Broschüre zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen zur Verfügung stellen. Hier sind u. a. auch die entsprechenden Adressen der Verbindungsstellen in Deutschland und der Türkei verzeichnet:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/arbeiten__deutschland__tuerkei,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/arbeiten_deutschland_tuerkei

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 07.08.2010 | 18:23
Diese Frage müssen Sie schon mit den türkischen Stellen klären - ich glaube kaum, dass ein deutscher Rentenexperte die diesbezüglichen türkischen Gesetze so gut kennt, dass er beurteilen kann, ob frühere Beiträge in Deutschland wichtig sind oder nicht. Legen Sie den türkischen Stellen Ihren deutschen Versicherungsverlauf vor, dann werden die das schon prüfen.....
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