Hallo Karelo Göttlich,
hinsichtlich der Berücksichtigung weiterer Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder an eine unserer Beratungsstellen zur Antragaufnahme.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung