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Experten-Antwort

Rentenzeiten

von Karelo Göttlich14.04.2023 | 09:55
93 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird auch die Zeit im Pflicht/Landjahr in der Altersrente berücksichtigt? Genauso die Dienstzeit bei OT?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karelo Göttlich,

hinsichtlich der Berücksichtigung weiterer Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger oder an eine unserer Beratungsstellen zur Antragaufnahme.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Galgenhumoram 14.04.2023 | 10:11
Was meinen Sie mit Pflicht- bzw. Landjahr? Und was kann man sich unter OT vorstellen? Meinen Sie Zeiten auf Bundesgebiet oder eventuell Zeiten, die im Ausland (wenn ja, in welchem Land?) zurückgelegt wurden?
Karelo Göttlicham 14.04.2023 | 10:49
Organisation Todt meinte ich. Und zum Land-/Pflichtjahr, dass war eine Pflichtarbeitszeit, die jedes Mädel absolvieren musste, so wie die Jungen den Reichsarbeitsdienst. Das war im Dritten Reich.
Friedrich am 14.04.2023 | 11:16
Die Zeiten wurden zumindest im Arbeitsbuch eingetragenen. Das jetzt noch jemand lebt, für den das Rententechnisch von Bedeutung ist, darf allerdings bezweifelt werden. Wer 1938 ff. unter 25 war, wäre jetzt jenseits der 100.
KSCam 14.04.2023 | 13:29
Was ist der praxisbezogene Hintergrund dieser Frage? Menschen die vor oder während des 2. Weltkrieges solche Zeiten abgeleistet haben, sind doch allesamt weit über 90 Jahre alt und damit bereits seit Jahrzehnten in Rente oder längst tot. Diese Menschen - so noch am Leben - haben diese Fragen doch hoffentlich spätestens mit der Rentenantragsstellung (mit 65 vor über 25 Jahren) geklärt.
Rezzoam 14.04.2023 | 19:39
Organisation Todt meinte ich. Und zum Land-/Pflichtjahr, dass war eine Pflichtarbeitszeit, die jedes Mädel absolvieren musste, so wie die Jungen den Reichsarbeitsdienst. Das war im Dritten Reich.
Nach Jahrzehnten aus dem Koma erwacht? Anders ist Ihre Frage nicht zu erklären.
Oh je, Sie haben recht, er ist wieder da!!!
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