Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenzeiten in Kasachstan

von Aussiedler08.06.2009 | 10:01
11263 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Mein Nachbar ist 1999 aus Russland nach Deutschland eingewandert. Bei seiner Rente( ca. 200 €)wurden nur die Jahre die er in Deutschland arbeitete und die Jahre seiner Arbeit in Lettland berücksichtigt.Die Arbeitsjahre in Kasachstan/ Moldawien blieben jedoch unberücksichtigt. Ist das rechtens, bzw. was kann er machen, um wenigstens die ca. 25 EP für Aussiedlerrenten zu bekommen? Er hat ssein ganzes Leben gearbeitet.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) können nur berücksichtigt werden, wenn die Versicherten als Vertriebene oder als Spätaussiedler als solche in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind.

Da der von Ihnen genannte Versicherte nach dem 31.12.1992 zugezogen ist, können Zeiten nach dem FRG nur anerkannt werden, sofern der Versicherte nach § 4 BVFG anerkannt wurde.

Die Entscheidung, ob die Spätaussiedlereigenschaft i.S. von § 4 BVFG vorliegt, trifft allein die hierfür zuständige Vertriebenenbehörde.Die Bescheinigung wird auf Antrag des Versicherten ausgestellt. Die Entscheidung über die Ausstellung dieser Bescheinigung ist für den Rentenversicherungsträger verbindlich.

3 Antworten

F U Nam 08.06.2009 | 10:37
Auf Grund der Tatsache, dass die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen jetzt zur EU gehören, können Versicherungszeiten die in diesen Ländern erbracht wurden als Versicherungszeiten in Deutschland geltend gemacht und berücksichtigt werden. Da weder mit Kasachstan noch mit Moldavien Rentenversicherungsabkommen geschlossen sind, können Versicherungszeiten in diesen Ländern bei der deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden. Über die Anerkennung als Vertiebener bzw. Flüchtling entscheidet das Ausgleichsamt Ihres zuständigen Landratsamtes. Sofern hier eine Anerkennung nach § 4 Bundesvertriebenengeesetztes vorliegt, können die Zeiten im Ausland nach den Maßgaben des Fremdrentengesetzes (FRG) berücksichtigt werden.
Öhaam 08.06.2009 | 16:36
Wie wäre es denn damit, die Zahlungen in Kasachstan und Moldawien geltend zu machen?!
Wolfgangam 08.06.2009 | 22:12
Hallo Aussiedler, > was kann er machen, um wenigstens die ca. 25 EP für Aussiedlerrenten zu bekommen? Zum Verständnis: Diese 25 Entgeltpunkte sind eine Begrenzung an Höchstwerten für die >>Zeiten von anerkannten Spätaussiedlern nach § 4 BVFG<<. Diese Begrenzung stellt seit 1991 sicher, dass dieser Personenkreis nicht höhere Leistungen erhält, als das allgemeine Sozialleistungsniveau ist (vereinfacht gesagt). Personen, die nur als Angehörige von Spätaussiedlern eingereist sind (§ 7 BVFG, oder gar § 8 BVFG) gehören nicht zu denen, deren nichtdeutsche Beschäftigungszeiten in die deutsche Rentenversicherung integriert werden. Hier bleibt zu hoffen, dass entweder der osteuropäische Staat selber Auslandsrentenzahlungen vorsieht (wie Russland - im Wesentlichen neuzeitlich aber nur an russische Staatsangehörige) oder in Zukunft ein gegenseitiges Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland schließt, das zu eine Auslandsrentenzahlung führt. Kasachstan steht meines Wissens dafür noch nicht in der Spur. Außer seinen schulischen Ausbildungszeiten (Wert gleich Null) können daher keine anderen Zeiten hier berücksichtigt werden. Insofern ist Ihr Nachbar wohl auf seine ausreisewillig gewesene Angehörige angewiesen - oder/und dass, was unser Sozialstaat beiden in der Summe zugesteht. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026