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Rentenzeitpunkt

von Ina17.01.2011 | 14:17
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1 Antworten
Guten Tag, ich hatte ja schon vor einigen Tagen eine Frage gestellt und diese netterweise beantwortet bekommen. Trotzdem hab ich noch eine Frage. Die Teilhabe - berufk.wurde ja 2008 genehmigt und erfolgte 2008 und 2009. Inder Reha 2009 war ich ständig krank und weshalb ich ja während der letzten Krankschreibung die rente beantragt habe. Die RV hat dann im Dez. die Teilhabe beendet wegen Krankheit. Danach hab ich mich nicht mehr krankschreiben lassen, weil ich es quatsch fand, da ich ja sowieso zu Hause war. Ich musste dann Berichte von meinen Ärzten ausfüllen lassen und zum Gutachter. Worauf die RV meinte ich könne berufl. Training weitermachen. Daraufhin bekam ich erst mal mit das sie nicht meine Rente sondern die Teilhabe wieder bearbeitet haben. Ich habe dann erfahren das die Teihabe doch noch nicht wirklich beendet war. ich hätte gleich zum Rentenantrag noch schreiben müssen das ich die Teilhabe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen kann und deshalb die Rente vorrangig bearbeitet werden soll. Aklso hab ic hdas dann im April 10 so geschrieben.Auch war ic hdann ab April wieder krankgeschrieben.Daraufhin wurde erst die rente bearbeitet. Da ich ja während der Teilhabe ständig krank war müsste doch schon das Datum von 2008 als ich sie beantragt habe gelten? oder? Von der KK bin ich im Juni dann aufgefordert worden einen Kurantrag bei der RV zu stellen worauf ich dann im November da war und von denen weiterhin arbeitsunfähig entlassen wurde und jetzt die Rente bekomme. Aber erst seit 1.6.2010 obwohl ich sie am 30.11.2009 beantragt habe und vorher die berufl. Reha gemacht habe. Mir sagte jetzt auch nach Rücksprache mit der RV die Angestellte das evtl. nur vom Tag des Antrages der med. Reha die ich im Juni 2010 beantragt wurde ausgegangen wurde. Und der Tag dann als Rentenantrag gilt und ich dann erst ab Jan 2011 Rente bekommen dürfte. Aber ich habe doch im Nov. 09 die Rente beantragt. Was stimmt denn nun. Sie meinte die berufl. Rerha wurde wohl gar nicht berücksichtigt, aber genau weiß sie es auch nicht. Wenn dann empfiehlt sie ein Widerspruch. Danke für die Antort- hoffentlich kennt sich jemand aus bin voll verwirrt.

1 Antworten

RFn am 17.01.2011 | 15:05
Rentenantrag : 30.11.2009 Rentenbeginn: 01.06.2010 Dazwischen liegen 7 Kalendermonate. ----------------------------------------------------------- § 101 SGB VI - Beginn und Änderung in Sonderfällen (1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. ... ----------------------------------------------------- Daraus ist zu schliessen: - Sie erhalten eine befristete EM-Rente, - das Datum des Rentenantrags am 30.11.2009 gilt als Datum des Eintritts der Erwerbsminderung. Diese Angaben finden Sie im Rentenbescheid auf den ersten Zeiten. Allgemeine Randbemerkung: Für die Rentensachbearbeitung (oder haben Sie in der Reha-Abteilung angerufen ?) ist es meistens schwierig, telefonische Anfragen sofort zu beantworten, wenn der Vorgang abgeschlossen ist und sich die Akte bereits im Archiv befindet. Aus den über dem Bildschirm zugänglichen Daten ist nicht alles ersichtlich.
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