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Experten-Antwort

Rentenzuschlag § 307j SGB VI nach Todesfall

von Bernd10.03.2025 | 15:25
237 Ansichten
3 Antworten

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Angenommen ich bekomme den Zuschlag nach § 307j SGB VI gezahlt und sterbe in einem laufenden Monat, bekommen meine Erben dann die daraus anteiligen KV Beiträge wieder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

den Ausführungen von "Praxis"  können wir uns anschließen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Praxisam 10.03.2025 | 15:30
Aus den Zuschlag nach § 307j SGB VI werden keine KV-Beiträge erhoben, da er sich aus der Nettorente errechnet. Anders sieht es ab 12/2025 aus, wenn der Zuschlag nach § 307i SGB VI gezahlt wird. Generell ist es aber so, dass KV/PV-Beiträge für Zeiten nach dem Todestag erstattet werden.
Kaum zu glauben!am 10.03.2025 | 17:21
Ihre Sorgen muss man erstmal haben!
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