Hallo Unklar,
ausschlaggebend für die Prüfung des Rentenzuschlags ist der Beginn der Erwerbsminderungsrente. Da Ihre Erwerbsminderungsrente vor dem 01.01.2001 begonnen hat, haben Sie keinen Anspruch auf den Rentenzuschlag .
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam