Hallo Hasi,
Ab dem 01.Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der zum Stichtag 30.11.2025 bestehenden Rente zugrunde liegen. Das bedeutet, dass die Berechnung des Zuschlags nicht mehr auf der halben Erwerbsminderungsrente basiert, sondern auf der gesamten Rente, die Sie als besonders langjährig Versicherter beziehen. Der Zuschlag von 4,5 % wird dann auf die Entgeltpunkte dieser abschlagsfreien Altersrente angewendet und in die Gesamtrente integriert.
Wir empfehlen Ihnen auch hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrerem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung