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Experten-Antwort

Rentenzuschlag, Berechnung der Rentenpunkte zum 01.12.2025

von Hasi12.03.2025 | 08:00
877 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag, ich erhalte seit dem 01.02.2017 eine halbe EM-Rente, bekomme ebenfalls 4,5 % Zuschlag darauf seit 01.07.2024. Seit dem 01.12.2024 erhalte ich die Rente nach 45 Jahren ohne Abschlag für besonders langjährige Versicherte und ebenfalls den Rentenzuschlag. Meine Frage ist nun: Auf welcher Basis wird ab 01.12.2025 der Rentenzuschlag neu berechnet, 4,5 % mehr Punkte auf die Punkte der halben EM-Rente oder 4,5 % mehr Punkte auf die Rente für besonders langjährige Versicherte? Vielen Dank für eine Antwort und einen schönenTag. Hasi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hasi,

 

Ab dem 01.Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der zum Stichtag 30.11.2025 bestehenden Rente zugrunde liegen. Das bedeutet, dass die Berechnung des Zuschlags nicht mehr auf der halben Erwerbsminderungsrente basiert, sondern auf der gesamten Rente, die Sie als besonders langjährig Versicherter beziehen. Der Zuschlag von 4,5 % wird dann auf die Entgeltpunkte dieser abschlagsfreien Altersrente angewendet und in die Gesamtrente integriert.

 

Wir empfehlen Ihnen auch hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrerem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Zuschlagam 12.03.2025 | 10:44
Der Zuschlag bezieht sich weiterhin auf die Entgeltpunkte der teilweisen EM-Rente.
Versuch und Irrtumam 12.03.2025 | 10:56
Das ist offensichtlich falsch, siehe die DRV-Experten-Antwort.
Versuch und Irrtumam 12.03.2025 | 10:56
Das ist offensichtlich falsch, siehe die DRV-Experten-Antwort.
Versuch und Irrtumam 12.03.2025 | 10:56
Das ist offensichtlich falsch, siehe die DRV-Experten-Antwort.
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