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Experten-Antwort

Rentenzuschlag von 7,5% auch bei mir?

von Lieblingsoma10.07.2024 | 19:55
266 Ansichten
3 Antworten

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Mein Mann ist 12/2006 tödlich auf dem Weg von der Arbeit verunglückt , ich bekomme eine Unfallwitwenrente von der Unfallkasse . Steht mir der Zuschlag von 7,5 % auch zu ?Ich selbst bin noch berufstätig .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lieblingsoma,

 

nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz erhalten Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 - Dezember 2018 begonnen hat. 

 

Der Zuschlag wird auch gezahlt, wenn am 30.06.2024 Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente bestand, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung anschließt, welche in der Zeit von Januar 2001 - Dezember 2018 begonnen hat.

 

Aus Ihrer Fragestellung ergibt sich nicht, dass Ihr verstorbener Ehemann eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat. Insoweit kann auch kein Zuschlag gezahlt werden, sofern Sie eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

 

Bezüglich Ihres Anspruchs auf  Unfallwitwenrente, wenden Sie sich an die zuständige Berufsgenossenschaft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 10.07.2024 | 21:05
Bei Unfallrenten fragen Sie doch besser die BG.
BGam 11.07.2024 | 05:44
Ihre Frage hat nichts mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun. Wenden Sie sich an die zahlende BG!
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