Hallo Lieblingsoma,
nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz erhalten Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 - Dezember 2018 begonnen hat.
Der Zuschlag wird auch gezahlt, wenn am 30.06.2024 Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente bestand, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung anschließt, welche in der Zeit von Januar 2001 - Dezember 2018 begonnen hat.
Aus Ihrer Fragestellung ergibt sich nicht, dass Ihr verstorbener Ehemann eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat. Insoweit kann auch kein Zuschlag gezahlt werden, sofern Sie eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Bezüglich Ihres Anspruchs auf Unfallwitwenrente, wenden Sie sich an die zuständige Berufsgenossenschaft.