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Experten-Antwort

Rentenzuverdienst mit 64J. und 65jahren

von Anne Walter16.12.2011 | 15:47
2373 Ansichten
4 Antworten

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als Selbständige Rentnerin konnte ich bis 400€ monatlich hinzuverdienen. März 2012 werde ich 65J.dann kann ich unbegrenzt hinzuverdienen. Wie wird das von der RV berücksichtigt.Der Verdienst wird immer jährlich berechnet und nicht monatlich.Ich möchte vermeiden, dass die Rente zurückgefordert wird.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Uuuuupsam 17.12.2011 | 20:15
Unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… finden Sie die ausführlichen Informationen dazu.
.am 19.12.2011 | 06:50
Achtung: Bei 1947 geborenen Versicherten ist die Regelaltersgrenze erst mit 65 Jahren und einem Monat erreicht und ein unbegrenzter Hinzuverdienst bei Ihnen dann erst ab 01.05.2012 möglich. Ausnahme: Sie haben bereits vor dem 01.01.2007 einen ATZ-Vertrag vereinbart, der am 01.01.2007 noch Bestand hatte... Dann verbleibt es bei Regelaltersgrenze ab 65. Lebensjahr.
DarkKnight RVam 19.12.2011 | 07:31
Hallo Anne, sie haben als Selbständige die Möglichkeit ihr monatliches Einkommen nachzuweisen! Bei einem monatlichen Nachweis hätten Sie auch die Möglichekit die Hinzuverdienstgrenze zweimal jährlich bis zum Doppelten zu überschreiten! Die monatlichen Gewinne müssen zusammengerechnet mit dem im Steuerbescheid ausgewiesenen Gewinn übereinstimmen. Dies wird vom RV-Träger überprüft!
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