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Experten-Antwort

Rente/Pension

von Frank03.07.2024 | 07:20
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9 Antworten

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Guten Tag, ich war von 1992 bis Januar 2023 gesetzlich versichert und bis dato auch in die gesetzliche Rente eingezahlt. Seit Februar 2023 bin ich verbeamtet mit Lebzeit und werde mit 62 in Pension gehen. Was passiert mit meinen eingezahlten Beträgen die ich 31 Jahre eingezahlt habe in die Rentenversicherung? Zusätzlich habe ich 31 Jahre in die Zusatzversorgung der Länder eingezahlt. Da die Rente ja erst mit 67 beginnt und die Pension schon mit 62 Jahren was passiert zwischen 62 bis 67 Jahren? Bekomme ich einen Zuschuss zur KV? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf UltraAus den 31 Jahren, die Sie in der Rentenversicherung verbracht haben, erhalten Sie später eine Regelaltersrente. Ab welchem Lebensalter hängt von der gesetzlichen Entwicklung ab. Aktuell wäre es nach 67 Lebensjahren. Sofern zu diesem Zeitpunkt keine Pflichtversicherung in der gesetzliche KV vorliegt, erhalten Sie auf Antrag einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die freiwillige oder private KV. Die Zeit zwischen 62 und 67 ist Ihre private Angelegenheit. Rente erhalten Sie jedenfalls nicht. Auch keine VBL, denn der dortige Rentenbeginn ist an den der gesetzlichen RV gekoppelt. Das alles Stand heute. Wer weiß schon, welche Rechtslage in x Jahren gilt.

Hallo Frank,

 

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8 Antworten

Ultraam 03.07.2024 | 08:10
Aus den 31 Jahren, die Sie in der Rentenversicherung verbracht haben, erhalten Sie später eine Regelaltersrente. Ab welchem Lebensalter hängt von der gesetzlichen Entwicklung ab. Aktuell wäre es nach 67 Lebensjahren. Sofern zu diesem Zeitpunkt keine Pflichtversicherung in der gesetzliche KV vorliegt, erhalten Sie auf Antrag einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die freiwillige oder private KV. Die Zeit zwischen 62 und 67 ist Ihre private Angelegenheit. Rente erhalten Sie jedenfalls nicht. Auch keine VBL, denn der dortige Rentenbeginn ist an den der gesetzlichen RV gekoppelt. Das alles Stand heute. Wer weiß schon, welche Rechtslage in x Jahren gilt.
KSCam 03.07.2024 | 09:03
Als zusätzliche Option böte sich u.U. an noch 4 Jahre freiwillig in die DRV einzuzahlen; dann hätten Sie 35 Versicherungsjahre und somit die Option schon mit 63 bei 14,4% Abschlag in Rente zu gehen. Wäre ein Rechenspiel mit der Unbekannten Ihrer Lebenserwartung. Und letztlich muss bei allem die Beamten Versorgungsstelle sagen ob und ggfls wieviel der Rente an der Pension angerechnet wird.
Unnütze Aussage!am 03.07.2024 | 10:44
Ist kein Thema dieses Forums und daher nicht relevant!
Soam 03.07.2024 | 12:02
Hallo. Ab 62 gibt es die Pension /Mindestpension Ohne Zuschuss für Die Krankenversicherung. Wg noch keiner Rentenzahlung wird das Ruhegehalt bis zur Rente erhöht BeamtVG 14a . Wenn Du Rente bekommst wird KVdR geprüft und wenn nicht bekommst Du Zuschuss berechnet auf den Rentenbetrag.
Karlam 03.07.2024 | 12:11
Unnütz bist nur Du, Du Dulli
Kaiseram 03.07.2024 | 12:24
Blubb!
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