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Renter heiratet

von Hähnchen28.12.2007 | 14:53
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4 Antworten

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Schönen guten Tag, Meine Freundin hat jetzt einen Rentner geheiratet. Ändert sich jetzt etwas? Muss der Renter jetzt bei der RV melden das er geheiratet hat? Bekommt man mehr Rente, wenn man verheiratet ist, oder müssen Beide jetzt mit der gleichen Rentenhöhe leben? Hat die Höhe mit der Steuerklasse zu tun? Meine Freundin wird nur Ehe-und Hausfrau sein, HartzIV/Sozialgeld wird durch Überschreiten des Schonvermögens nicht geleistet. Danke für Ihre Auskunft.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hähnchen,

aufgrund der Heirat ergeben sich bei den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine Änderungen. Ausnahme: Bezieht einer der Ehegatten bereits eine Witwer- oder Witwenrente, fällt dieser Anspruch mit dem Zeitpunkt der Wiederheirat weg. Hinsichtlich der steuerrechtlichen und krankenversicherungsrechtlichen Fragen empfehle ich eine Anfrage bei Ihrem Finanzamt bzw. bei der zuständigen Krankenkasse.

3 Antworten

uweam 28.12.2007 | 15:50
Nein, es ändert sich nichts: Warum sollte sich die Rentenhöhe ändern? Bei Steuern auf die Rente ändert sich durch den Steuerklassenwechsel die zu zahlende Steuer, wenn denn überhaupt Steuern anfallen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann einer kostenlos beim Ehepartner mitversichert werden, Familienversicherung
Schadeam 28.12.2007 | 18:17
sollte einer der beiden Neuverheirateten Witwe/r sein und eine Witwenrente beziehen, müsste der die Eheschließung der RV mitteilen, weil mit der Heirat die Witwenrente entfällt. Für Alters- und Erwerbsminderungsrentner ist (wie bereits ausgeführt) der Familienstand rententechnisch irrelevant.
Schiko.am 28.12.2007 | 16:54
Durch die Eheschließung ändert sich die rentenhöhe nicht, da ja ihre freundin keine beiträge Für den ehemann erbringen konnte. Es ist gut wenn der RV. Name und Geburtsdatum der ehe- Frau genannt werden. Hat die Ehefrau kein einkommen und ist sie auch nicht krankenversichert sind die daten der Zuständigen kasse des Mannes mitzuteilen damit seine frau als familienversichert gilt. Die Steuerkarte sollte von klasse I auf III umgeschrieben werden. Während für I 7.664 Als steuerfreier grundbetrag galten sind es jetzt 15.328, dies ist von Vorteil falls steuer zu Zahlen wäre. Kommt nur renteneinkommen in frage und läuft die rente bereits seit 2005 fällt bis ca. 40.000 jahresbrutto keine steuer an, dies liegt daran, dass 50% aus 40.000 als zunächst steuerpflichtiger betrag = 20.000 noch um ca . 10% aus 40.000 für kranken/Pflegeversicherung sich ermäßigt. Haftpflichtversicherung und sonstige Freibeträge könnten dafür sorgen, dass 15.328 existenzmi- Nimum nicht überschritten werden. Mit freundlichen Grüßen.
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