Hallo Hähnchen,
aufgrund der Heirat ergeben sich bei den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine Änderungen. Ausnahme: Bezieht einer der Ehegatten bereits eine Witwer- oder Witwenrente, fällt dieser Anspruch mit dem Zeitpunkt der Wiederheirat weg. Hinsichtlich der steuerrechtlichen und krankenversicherungsrechtlichen Fragen empfehle ich eine Anfrage bei Ihrem Finanzamt bzw. bei der zuständigen Krankenkasse.