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Rente/Schwerbehinderung

von Fontäne09.08.2008 | 12:16
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3 Antworten

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Guten Tag! Ich habe vor, die Altersrente f. Frauen (bin 60 J.) mit Abbschlägen (10,8 % wegen Schwerbehinderung/50 %) zu beantragen. Das Problem ist: Die Schwerbehindung wird überprüft (Heilungsbewährung) und bekam Bescheid über die Herunterstufung des GdB. Darauf erfolgte meinerseits Widerspruch. Meine Frage, kann ich trotzdem die Rente beantragen mit dem Abschlag 10,8 %. ? Vielen Dank im voraus f. d. Auskunft!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fontäne,

die Schwerbehinderteneigenschaft (mind. GdB von 50) muss im Zeitpunkt des (möglichen) Rentenbeginns vorhanden sein. Im Übrigen verweise ich auf den Beitrag von Schade.

2 Antworten

shadowam 09.08.2008 | 13:26
Ein GdB im Rahmen der sogen. Heilungsbewährung wird grundsätzlich auf Zeit festgesetzt. Ist dieser Zeitraum abgelaufen und es zu keiner Verschlechterung oder einem Rückfall gekommen, wird der GdB automatisch vom Versorgungsamt überprüft und der GdB wird dann heruntergsetzt oder ganz gestrichen. Das ist so und dem wird auch mit einem Widerspruch oder vor dem Sozialgericht - leider - nicht abgeholfen. Das ist schließlich gesetzlich so festgelegt ( ob das sinnvoll ist - das ist ein ganz anderes Thema ) Habe selber Krebs und für 2 Jahre 50 % GdB bekommen. Nach den 2 Jahren der Heilungsbewährung wurden die 50 % GdB komplett gestrichen , da ich keinen Tumor- Rezidiv oder einen anderen Rückfall hatte. Sollten Sie aber eine NEUE Krankheit haben, die im vorherigen Bescheid noch nicht festgestellt wurde oder dem Versorgungsamt bekannt war bzw. ist, sollten Sie diese auf jeden Fall mit einreichen. Ich denke darum, das bei einem GdB der unter Heilungsbewährung steht ( und darum nicht von Dauer ist ) keine vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragt werden kann.
Schadeam 10.08.2008 | 15:54
wenn Sie keine 50% Schwerbehinderung haben, wird es wenig Sinn haben die Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen - die wird abgelehnt. Wenn die Voraussetzungen für die AR für Frauen erfüllt sind, können Sie diese Rente mit 60 bei 18% Abschlag erhalten.
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