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Experten-Antwort

Rente/Tod/Erben 2

von Zork20.08.2020 | 12:26
76 Ansichten
3 Antworten
Was passiert wenn der Tod eines Rentners erst nach Monaten - gar Jahren - entdeckt wird, z.B. der einsame Rentner ohne Angehörige? Wie werden die Rentenzahlungen rückwirkend abgerechnet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2020 | 13:40

Hallo Zork,

wie von Schlaumeier beschrieben, wird tatsächlich die Rente vom Konto des Verstorbenen rückgebucht.

Sollte das Guthaben nicht ausreichen, wird der Rentenversicherungsträger im Regelfall die Erben und die Personen ermitteln, die auf das Konto zugegriffen haben.

Von diesen wird der überzahlte Rentenbetrag dann zurückgefordert.

2 Antworten

schlaumeieram 20.08.2020 | 12:28
dann wird das Geld vom Konto zurück gebucht, der Verstorbene hat es ja nicht angerührt.
Zorkam 20.08.2020 | 13:20
schlaumeier schrieb

dann wird das Geld vom Konto zurück gebucht, der Verstorbene hat es ja nicht angerührt.

Was ist denn mit den zig-Daueraufträgen, -Lastschriften etc.
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