Sollte es sich bei der von Ihnen genannten dreijährigen Berufsausbildung um eine betriebliche Lehre mit Lehrgehalt handeln, wird der Rentenzuwachs anhand des Brutto-Lehrgehalts ermittelt. Der jeweilige Bruttoverdienst wird durch das jeweils maßgebende durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelt geteilt und ergibt einen Entgeltpunktebetrag.
Damit sich das geringe Lehrgehalt nicht rentenschädlich auswirkt, erfolgt bei der Rentenberechnung für maximal 36 Monate beruflicher Ausbildung eine Vergleichsberechnung anhand des Durchnittswertes aus Ihren gesamten Versicherungszeiten. Erreicht das Lehrgehalt diesen Wert nicht, erfolgt eine Höherbewertung auf diesen Durchschnittswert.
Eine abschließende Bewertung kann erst bei der tatsächlichen Rentenberechnung erfolgen.
Die Zeit der Fachoberschule und das Studium werden als Anrechnungszeiten bei bestimmten Wartezeiten angerechnet, jedoch erfolgt keine Bewertung der Zeiten für den Rentenzahlbetrag.