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Experten-Antwort

Rentnepunkte

von Mark Schramm22.10.2016 | 16:32
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wieviel Rentenpunkte erhalte ich für folgende Ausbildungszeiten: Berufausbildung 3 Jahre Fachoberschule 1 Jahr Studium 4 Jahre Gruss Mark

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sollte es sich bei der von Ihnen genannten dreijährigen Berufsausbildung um eine betriebliche Lehre mit Lehrgehalt handeln, wird der Rentenzuwachs anhand des Brutto-Lehrgehalts ermittelt. Der jeweilige Bruttoverdienst wird durch das jeweils maßgebende durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelt geteilt und ergibt einen Entgeltpunktebetrag.

Damit sich das geringe Lehrgehalt nicht rentenschädlich auswirkt, erfolgt bei der Rentenberechnung für maximal 36 Monate beruflicher Ausbildung eine Vergleichsberechnung anhand des Durchnittswertes aus Ihren gesamten Versicherungszeiten. Erreicht das Lehrgehalt diesen Wert nicht, erfolgt eine Höherbewertung auf diesen Durchschnittswert.

Eine abschließende Bewertung kann erst bei der tatsächlichen Rentenberechnung erfolgen.

Die Zeit der Fachoberschule und das Studium werden als Anrechnungszeiten bei bestimmten Wartezeiten angerechnet, jedoch erfolgt keine Bewertung der Zeiten für den Rentenzahlbetrag.

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10 Antworten

Markoam 22.10.2016 | 16:44
kommt drauf an wann Sie wie viel verdient haben und was ihr rentenversicherungsverlauf (für die gesamtleistungsbewertung) sonst noch so vorweisen kann. renten werden individuell berechnet. fordern sie sich eine rentenauskunft MIT berechnungsanlagen an; dann wissen sie es.
W*lfgangam 22.10.2016 | 18:00
Hallo Mark Schramm, für das Studium erhalten Sie direkt 0 EP. Die Fachschule erhält max. 0,75 EP pro Jahr vom Gesamtleistungswert (der bei 'über 100 % auf 100' begrenzt wird, davon 75 %). Die 'restlichen' noch zu bewertenden Zeiten der Berufsausbildung (in Ihrem Fall 2 Jahre/mehr als 3 Jahre werden in der Summe/incl. Fachschule nicht aufgewertet) erhalten ebenfalls max. 75 % aus der 'begrenzten' Gesamtleistungsbewertung. Wenn Sie bis hierhin folgen konnten, ok - ansonsten informieren Sie sich vor Ort oder lesen das in Ihrer letzten Rentenauskunft in aller Ruhe mal nach :-) Gruß w.
KPJMKam 22.10.2016 | 19:04
Hallo. Ich denke es kommt auch darauf an ob Mark schon bald Rente bekommt oder ob es noch länger dauert bis zur Rente. Dann wird sich der Gesamtleistungswert vielleicht noch sehr ändern und durch diese Abhängigkeit sind die Punkte für diese Zeiten dann erst bei der Rente richtig zu bewerten.
W*lfgangam 22.10.2016 | 19:41
Muss mich korrigieren, da Mark von Fach'ober'schule sprach ...die ist nur normale allgemeinbildende Schule, wird ab 17. Lbj. zwar angerechnet / zählt mit zu den 35 Versicherungsjahren, aber erhält keine Bewertung. Somit wird die Berufsausbildung (3 Jahre) später mal komplett aufgewertet. Die Fachoberschule bleibt unbewertet. Gruß w.
Mark Schrammam 23.10.2016 | 16:55
Ich bin 26 Jahre und habe noch keinen Rentenbescheid erhalten. Also habe ich bisher noch gar keine Rentenpunkte? Gruss Mark
Markoam 23.10.2016 | 22:04
Doch, durch die "Berufausbildung 3 Jahre" sollten Sie auch Beiträge entrichtet haben. In diesem Forum kann Ihnen nur niemand sagen, wieviel Entgeltpunkte dahinter stehen. --> Rentenauskunft MIT Berechnungsanlagen anfordern
senf-dazuam 24.10.2016 | 10:55
Hallo Mark! Ab 27 erhalten Sie von der DRV die Renteninformation, wenn 5 Jahre an Beitragszeiten vorhanden sind. Wenn Sie aber nur 3 Jahre an Beitragszeiten vorliegen, kann es mit der Information noch länger dauern. Noch was zu den unterschiedlichen Begriffen: - Eine Renten*information* erhält eigentlich jeder ab 27, wenn ein Rentenanspruch vorhanden ist, also 5 Jahre an Beitragszeiten vorhanden sind. - Eine Renten*auskunft* ist ausführlicher als die Renteninformation und wird nur auf Anforderung oder erst in höherem Alter verschickt. - Ein Renten*bescheid* wird verschickt, wenn Sie eine Rente beantragt haben und diese auch bewilligt wurde.
W*lfgangam 24.10.2016 | 22:40
...sorry Marko, hatte Sie zunächst für 'klüger' eingeschätzt. Jedes 'Rentenkind' weiß doch, ab wann erst ab 27 ff. die erste Renteninfo möglich ist/eine Rentenauskunft folgen kann. Sie müssen noch mal zur Nachschulung, oder in den mD zurückgestuft werden (falls Sie tatsächlich in der DRV Verwendung gefunden zu haben) ...als priv. Rentenberater in der Erprobungsphase (unendliche Weiten/Capt. Kirk nimmt Sie mit auf Entdeckungsreisen in den DRV-Galaxien) oder schlicht Privatier lass ich das mal durchgehen. Hoffe, Sie haben dann eine gute Berufshaftpflichtversicherung ;-) Gruß w.
senf-dazuam 25.10.2016 | 09:44
Hallo W*lfgang! Wenn das ein Troll unter Ihrem Namen war, dann lasen wir das auf sich beruhen. Wenn nicht, sollten Sie das Kraut nicht mehr rauchen ;)
W*lfgangam 25.10.2016 | 19:55
...Sie haben Recht *), Markos Antwort konnte ja gar nicht auf die Altersgrenze 27 eingehen, dafür war der Ausgangsbeitrag zu dünn - und viel zu weiten oben, um den von mir noch mal nachzulesen ;-) Sorry Marko, Sie sind doch ein 'Guter' :-)) Gruß w.
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