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Experten-Antwort

Rentner Ehepaare / Splittung

von B.V.20.07.2018 | 07:04
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, das Rentensystem wird immer komplizierter, konfuser und nicht mehr überschaubar. Eine eunfache Sprache für Otto Normalbürger wäre angebracht. Was bedeutet RENTENSPLITTUNG? Wenn beide Partner das Rentenalter erreicht haben, können sie ihre jeweiligen Rentenansprüche hälftig untereinander aufteilen. Und nun was habe ich davon? Was sagen die Experten dazu? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo B.V.,

allgemeine Informationen zu dieser Thematik finden Sie in der von "Fastrentner" genannten Broschüre. Für eine individuelle Beratung können Sie sich gerne an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Fastrentneram 20.07.2018 | 07:17
Bevor Sie rumwettern lesen Sie erstmal, dann sind auch Sie schlauer; http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Harryam 20.07.2018 | 10:36
Wie kommt man nur auf solche Ideen ? Ist den Leuten bei der DRV zu langweilig ? Die Rente ist so schon viel zu kompliziert. Wenn man anruft, kann es sein, dass man tagelang nicht durch kommt. Konzentriert Euch besser auf Euer Kerngeschäft !
senf-dazuam 20.07.2018 | 10:26
Hallo B.V. Wenn Sie und ihr Partner/ihre Partnerin sich ein Bild machen wollen über - die Rentensituation aktuell (Rente A und Rente B) - die Situation nach dem Tod einer Person (Rente A und Witwenrente) - die Situation nach einer Wiederheirat (nur noch Rente A) - die selben Situationen nach Vereinbarung eines Rentensplttings dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der DRV oder einem Rentenberater, oder ... Dann können Sie abschätzen, in welcher Situation das Splitting Ihnen nutzt und wann nicht. Dann können Sie sich dafür oder dagegen entscheiden. Das Rentensplitting ist übrigens nicht neu, sondern nur relativ unbekannt.
Schadeam 20.07.2018 | 13:28
Rentensplittig ist zum einen nichts Neues, aber tatsächlich etwas kompliziert. Ob es im Einzelfall Vorteile bietet lässt sich meist nur in einer ausführlichen Beratung klären. Mir reicht da in der Praxis in aller Regel kein Halbstundentermin, allein bis ich mich als Berater in den konkreten Fall eingedacht hat, das dauert. Und vielleicht wären ja manche Gesetze einfacher, wenn sie von der DRV gemacht worden wären. Ich denke da neben Spliting an die Flexibestimmungen, die Riesterförderung und vieles mehr.
Schlaubiam 20.07.2018 | 13:41
Schon mal auf die Idee gekommen, dass die DRV keine Gesetze macht? Die Mitarbeiter sind gut beschäftigt, mit den komplizierten Rentenverfahren. Da denken sie sich keine weiteren Hindernisse aus!
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