Guten Tag,
Mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz sind Zuschläge u. a. für Erwerbsminderungsrenten zum 1.7.2024 beschlossen worden.
Eine pünktliche Auszahlung der Zuschläge ist aufgrund sehr komplexer und aufwendige Programmierarbeiten nur in einer zweistufigen Umsetzung möglich. Dies wird mit dem "Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung" ermöglicht.
1. Stufe: Ab Juli 2024 bis November 2025 wird mit dem "Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung" zunächst ein vereinfachter Zuschlag (§ 307j SGB VI) gezahlt. Dabei wird der Zuschlag (auch "Rentenzuschlag" genannt) zunächst vom Renten Service auf Basis des laufenden Zahlbetrags der Rente berechnet und getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats überwiesen. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten.
2. Stufe: Ab Dezember 2025 erfolgt die Berechnung des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten (§ 307i SGB VI) durch die Rentenversicherung gemäß Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt dann zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe.
Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Sind die Auszahlungen nach der 1. Stufe geringer als die mit 2. Stufe berechneten Zuschläge, wird der Unterschiedsbetrag nachgezahlt.
KI hat für mich ausgerechnet, ich bekomme 277, 49 Euro nachgezahlt.
"Die Nachzahlung von rund 277,49 € ist zusätzlich zu Ihrem regulären, ab Dezember 2025 neu berechneten monatlichen Zuschlag."
Ich freue mich.
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