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Experten-Antwort

Rentner erhalten Nachzahlung für 17 Monate

von wat nu17.10.2025 | 09:00
3769 Ansichten
4 Antworten
Viele Rentner dürfen sich über eine Nachzahlung freuen. Dann heisst es: der bisher separat ausgezahlte Rentenzuschlag ab Dezember 2025 in die reguläre Monatsrente integriert Also Nachzahlung heisst für mich das ich eine Extra Zahlung Erhalte, Irgendwie stimmt doch die Aussage da nicht oder Versteh ich dieses Amts Deutsch nur nicht ? https://www.nord24.de/rente/an-diesem-tag-bekommen-senioren-mehr…

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.10.2025 | 10:01

 

Guten Tag,

 

Mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz sind Zuschläge u. a. für Erwerbsminderungsrenten zum 1.7.2024 beschlossen worden.

Eine pünktliche Auszahlung der Zuschläge ist aufgrund sehr komplexer und aufwendige Programmierarbeiten nur in einer zweistufigen Umsetzung möglich. Dies wird mit dem "Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung" ermöglicht.

 

1. Stufe: Ab Juli 2024 bis November 2025 wird mit dem "Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung" zunächst ein vereinfachter Zuschlag (§ 307j SGB VI) gezahlt. Dabei wird der Zuschlag (auch "Rentenzuschlag" genannt) zunächst vom Renten Service auf Basis des laufenden Zahlbetrags der Rente berechnet und getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats überwiesen. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten.

 

2. Stufe: Ab Dezember 2025 erfolgt die Berechnung des Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten (§ 307i SGB VI) durch die Rentenversicherung gemäß Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz. Die Auszahlung erfolgt dann zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe.

 

Rentner, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. 

 

Sind die Auszahlungen nach der 1. Stufe geringer als die mit 2. Stufe berechneten Zuschläge, wird der Unterschiedsbetrag nachgezahlt.

 

3 Antworten

RBWam 17.10.2025 | 09:53
KI hat für mich ausgerechnet, ich bekomme 277, 49 Euro nachgezahlt. "Die Nachzahlung von rund 277,49 € ist zusätzlich zu Ihrem regulären, ab Dezember 2025 neu berechneten monatlichen Zuschlag." Ich freue mich.
Mondkindam 17.10.2025 | 09:54
Wie Sie schon geschrieben haben viele aber nicht alle. Also warten Sie ab. Es wird Rentner geben, bei denen der bisher gezahlte Zuschlag zu niedrig war, die erhalten eine Nachzahlung und es wird auch Rentner geben bei denen der bisher gezahlte Zuschlag zu hoch war. Die haben in diesem Fall Glück, da Sie den zu viel gezahlten Betrag nicht zurückzahlen müssen. Und es wird auch Rentner geben, bei denen es gepasst hat.
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