Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentner in Ungarn, normaler Arbeitnehmer in Deutschland, geht es?

von Ferenc10.03.2008 | 07:58
4151 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Liebe Experten, ich bin Ungar, lebe und arbeite sozialversichert seit 20 Jahren in Deutschland, habe aber bis zum letzten Sommer auch in Ungarn Sozialbeiträge bezahlt. Weil mein Jahrgang letztes Jahr in Ungarn vorteilhaft vorzeitig Vollrente beantragen dürfte, habe ich es auch getan, in Deutschland muss ich aber noch 6 Jahre bis zur Vollrente arbeiten. Ich wusste nicht, dass mein Rentenantrag in Ungarn auch in Deutschland folgen hat. Habe mich entsprechend gewundert als ich von der Deutschen Rentenversicherung einen Brief bekommen habe mit der Mitteilung, dass der Bezug einer Altersvollrente aus Ungarn zur Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung führt. Ich wurde aufgefordert Versicherungspflicht zu beantragen. So weit, so gut. Bei Internetrecherche habe ich aber noch andere, ziemlich beunruhigende Aspekte zur Sicht bekommen. Ich bin zum Beispiel darauf gestoßen, dass sogar Entgeltersatzleistungen, wie Anspruch auf Krankengeld oder auf Arbeitslosengeld in Deutschland betroffen sein könnten, und mir evtl. nicht mehr bezahlt werden könnten. Stimmt es? Wären die betroffen? Was für Gefahren gibt es noch? Ich möchte wegen einer ungarischen Minirente meine Existenz in Deutschland nicht gefährden. Ich möchte in Deutschland noch 6 Jahre lang als normale Arbeitnehmer gelten, mit Recht auf Altersteilzeit, mit entsprechenden Rechten in Falle von Krankheit, oder Arbeitslosigkeit, u.s.w. Geht es? Was alles sollte ich dafür tun? Ich werde Versicherungspflicht in der Rentenversicherung beantragen. Kann ich es auch in der Arbeitslosenversicherung und in der Krankenversicherung tun? Wenn diese Fragen sich nicht klären lassen, oder nicht zu lösen sind, dann werde ich meinen ungarischen Rentenantrag lieber zurückziehen. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie auf meine Fragen eine Antwort geben könnten. Schöne Grüße, Ferenc

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Ferenc, Sie sprechen ein größeres Problem an, dass sich ergeben kann, wenn man eine mitgliedstaatliche Altersrente früher in Anspruch nimmt, als die deutsche Rente.

Es ist korrekt, dass auch eine mitgliedstaatliche Altersvollrente die Versicherungsfreiheit für eine daneben ausgeübte Beschäftigung bewirkt. Auf diese Versicherungsfreiheit kann auf Antrag verzichtet werden. Die Träger der Rentenversicherung unterstellen grundsätzlich diesen Antrag auf Fortbestehen der Versicherungspflicht, sofern nichts Gegenteiliges vom Antragsteller geäußert wird. Über das Fortbestehen der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung entscheiden jedoch die dafür zuständigen Leistungsträger. Die ausländische Altersrente kann auch negative Auswirkungen auf den Anspruch oder die Höhe von Krankengeld oder Arbeitslosengeld haben. Da die einzelnen Träger dies jedoch unterschiedlich handhaben, kann von unserer Seite keine Auskunft gegeben werden. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre zuständige Krankenkasse bzw. Ihre zuständige Agentur für Arbeit und lassen sich dort umfassend beraten.

Bei einer Altersrente haben Sie jederzeit das Recht, den Beginn einer mitgliedstaatlichen Leistung auf einen späteren Zeitpunkt (z.B. parallel zum deutschen Rentenbeginn) aufzuschieben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich löst der Rentenantrag in einem Staat, das Rentenverfahren in allen beteiligten EU-Mitgliedstaaten aus. Nach Artikel 44 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gibt es jedoch für Leistungen wegen Alters ausnahmsweise ein Aufschubrecht. Sie können daher selbst einen variablen Beginn der einzelnen Altersrenten festlegen. Sie können diesen Aufschub sowohl direkt beim ungarischen Träger als auch bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Es sollte jedoch der andere Träger hierüber informiert werden. Wenn Sie diesen Verzicht erklären wird Ihre Rentenantrag voraussichtlich vom ungarischen Träger nicht weiter bearbeitet. Zu dem Zeitpunkt, wo Sie dann Ihre Rente(n) beziehen wollen, wird dann ein erneuter Antrag dort gestellt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die Rechtslage ist leider eindeutig. Eine Altersrente führt zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Dies gilt im vollen Umfang auch für eine ausländische Altersrente. Wenn diese ausländische Altersrente jedoch "beschäftigungsfreundlich" ist, also auch neben einer weiterhin in Deutschland ausgeübten Beschäftigung geleistet werden kann, so entfällt nicht der ganze Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern er ruht nur in Höhe der mitgliedstaatlichen Leistung.

Laut Auskunft Ihrer Agentur für Arbeit scheint diese ja nur den Zahlbetrag anrechnen zu wollen. Finanziell wird Ihnen also durch den früheren Beginn der ungarischen Rente kein echter Vorteil entstehen.

2 Antworten

Ferencam 10.03.2008 | 13:36
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe gleich bei meiner Krankenkasse angerufen und die Beraterin der TKK war gar nicht abgeneigt mir die volle Leistung weiterhin zu versprechen, will aber diese Möglichkeit noch prüfen und wird mich bald zurückrufen. Bezüglich des Arbeitslosengeldes muss ich noch den zuständigen Leistungsträger herausfinden. Es ist aber sehr interessant was Sie mir schreiben: @“Bei einer Altersrente haben Sie jederzeit das Recht, den Beginn einer mitgliedstaatlichen Leistung auf einen späteren Zeitpunkt (z.B. parallel zum deutschen Rentenbeginn) aufzuschieben.“ Es scheint mir genau die gewünschte Lösung zu sein! Könnten Sie mir bitte diesbezüglich etwas mehr Auskunft geben? Kann ich diesen Aufschub über den Deutschen Rentenversicherung beantragen? Würde dann mein Rentenantrag in Ungarn zwar jetzt angenommen und bewertet, trotzdem würde ich nach deutschem Recht weiterhin (bis zum tatsächlichen Rentenantritt) nicht als Rentner gelten? Könnte ich dann evtl. in Deutschland (rein rechtlich gesehen) auch Altersteilzeit vereinbaren? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus, Schöne Grüße, Ferenc
Marikaam 10.03.2008 | 18:15
ich bin 62 Jahre alt und bis 31.08.08 arneitslos mit erleichterte Bedingungen übe 58 Jahre Alter.Ich habe meine Rentenantrag ab 1.09.08 gestellt. In Ungarn wurde mit mir mit geteilt, dass ich in Ungarn -wegen meine Alter- schon ab 61 Jahra meine Rente kriegen kann.Alao 6 Monate rückwirkend. Der Arbeitsamt will von mir eine Abtretungserklärung unterschreiben lassen in Höhe diese ungarische Rente. Wenn ich die kriegen würde, würde es leider unten 165 € , kann ich es behalten oder muss ich es tatsätzlich verrechnen lassen mit meinen Arbeitslosengeld?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026