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Experten-Antwort

Rentner: Von der freiwilligen KV in die Pflichtversicherung?

von Conny12.08.2022 | 14:17
174 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, der Artikel vom 3. März 2022 mit dem Titel Rentner: Von der freiwilligen KV in die Pflichtversicherung?" war sehr interessant. Ich verstehe allerdings nicht, wie Bestandsrentner die Voraussetzungen zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfüllen können. Können Sie mir die gesetzliche Grundlage und Praxisbeispiele nennen? In zuversichtlicher Erwartung Ihrer Reaktion. Mit freundlichen Grüßen Conny Link zum Artikel: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/rentner-von-der-f…

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.08.2022 | 08:57

Hallo Conny,

auch ich möchte Sie bitten, sich im Zweifel mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Vielen Dank.

4 Antworten

Antwortam 12.08.2022 | 15:00
Der entscheidende Absatz: "Bei Neurentnern prüft die Krankenkasse bei Rentenantragstellung automatisch, ob eine Pflichtversicherung möglich ist. Bei Bestandsrentnern, die gerne in die Pflichtversicherung wechseln möchten, ist das jedoch nicht der Fall. Sie sollten sich deshalb mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen und um Prüfung der Vorversicherungszeit bitten. Bislang privat krankenversicherte Rentner können die Überprüfung bei ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse durchführen lassen."
Abschlägeam 12.08.2022 | 23:14
ich denke.am 13.08.2022 | 11:30
Hallo. Bei Rentenantrag ist ja festgestellt worden ob Du pflichtversichert in die KVdR kommst. Du hast vielleicht die Vorversicherungszeit in der Rahmenfrist nicht erfüllt. Die wird jetzt bei Rentnern mit Kindern anders berechnet. Wenn Du vor 1.8.2017 Rentenantrag gestellt hast wurden Kinder nicht in der Berechnung der Vorversicherungszeit berücksichtigt. Wenn Du also Kinder hast und vor 8.2017 Rentner bist kannst Du das bei Deiner GKV prüfen lassen. Gibt aber auch andere Gründe warum es nicht geklappt hat. Da ist es dann nicht möglich zu wechseln. Hier ist noch ein Link von Vorsorge der passt besser wie der von Dir denke ich. Unter Kunderregelung wer muss Antrag stellen. https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/kinderregelung-in-der…
KSCam 13.08.2022 | 11:47
Wer sich da unsicher ist möge bei einer gesetzlichen Kasse fragen und sich seinen Fall durchrechnen lassen. Die Kasse - und nicht die DRV - ist dafür der richtige Ansprechpartner. Schönes WE
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